Am 27. März 2022 wird der Grosse Rat des Kantons Bern neu gewählt.
Als amtierender Seeländer Grossrat möchte ich meine Arbeit im Parlament gerne weiterführen, weil mir die Zukunft unseres Kantons und seiner Bevölkerung besonders am Herzen liegt.
Engagiert. Unabhängig. Verbindend. Diese drei Leitworte sind für mich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Ich setze mich dafür ein, dass sich der Kanton Bern trotz Spardruck und unsicheren Perspektiven nachhaltig weiterentwickelt und lebenswert bleibt.
Engagiert: Seit über 30 Jahren bin ich politisch aktiv. Als Grossrat konnte ich wichtige Reformprojekte in den Bereichen Bildung, Integration, Frühförderung und politische Rechte anstossen.
Unabhängig: Die Orientierung an übergeordneten Werten wie Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Menschenwürde erlaubt es mir, unabhängig von Einzelinteressen zu politisieren.
Verbindend: Mit einer sach- und lösungsorientierten Politik will ich mithelfen, die zunehmende ideologische und gesellschaftliche Polarisierung zu überwinden. Es braucht mehr Miteinander, um die grossen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern zu können.
Ich freue mich, wenn Sie mir am 27. März Ihre Stimme geben und mir damit Ihr Vertrauen schenken.
Die Medienlandschaft befindet sich im Umbruch. Vor allem Zeitungen stehen wirtschaftlich stark unter Druck. Wegen der Konkurrenz von Gratisangeboten im Internet kämpfen sie mit einem Rückgang sowohl bei der Leserschaft wie auch bei den Werbeeinnahmen, die vermehrt zu Tech-Giganten wie Facebook und Google abfliessen. Die fehlenden finanziellen Mittel führen dazu, dass Verlage Lokal- und Regionalzeitungen zusammenlegen, Regionalredaktionen ausdünnen oder sogar Zeitungstitel ganz einstellen. Diese Schwächung der Medien, die besonders die kantonale, regionale und lokale Berichterstattung empfindlich trifft, wirkt sich auch negativ auf die Demokratie aus. Denn ein qualitativ hochwertiger und vielfältiger Journalismus ist unerlässlich, damit sich Bürgerinnen und Bürger unabhängig von der behördlichen Sicht eine Meinung bilden und so am politischen Prozess beteiligen können. Und nicht zuletzt nehmen die Medien als sogenannte vierte Gewalt eine wichtige Rolle zur Kontrolle staatlichen Handelns wahr.
In der Politik ist man sich der zentralen Bedeutung der Medien für das gute Funktionieren unserer Demokratie bewusst. Um den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen, denen sich Verlage ausgesetzt sehen, entgegenzutreten, hat das Bundesparlament ein umfassendes Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet. Am 13. Februar stimmen wir darüber ab. Medienförderung ist ebenfalls auf kantonaler Ebene ein Thema. In der Frühlingssession wird der Grosse Rat über das revidierte Informationsgesetz beraten. Dieses sieht als Ergänzung zum nationalen Medienpaket die Möglichkeit für indirekte staatliche Fördermassmassnahmen vor. Die Unterstützungsbeiträge sollen nicht direkt an die Medien gehen, sondern an intermediär zwischen dem Kanton und den Medien tätigen Institutionen wie zum Beispiel Nachrichtenagenturen, Betreiber digitaler Infrastrukturen, Förderinstitute, Ausbildungszentren und Forschungseinrichtungen.
Aufgrund des Sonderstatuts des Berner Juras noch einen Schritt weiter geht der Kanton zur Sicherstellung der medialen Grundversorgung der französischsprachigen Minderheit. So soll die bereits bestehende Radioförderung auch auf die Printmedien ausgedehnt werden. Ich sehe darin keinen ordnungspolitischen Sündenfall. Angesichts der Bedeutung der Medien für die Demokratie ist eine staatliche Förderung ohne Eingriff in die Redaktionsfreiheit einer Finanzierung durch undurchsichtige Geldgeber mit politischer Agenda klar vorzuziehen. Ob, und wenn ja in welchem Umfang, die Fördermittel angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons fliessen werden, bleibt allerdings offen.
Der Grosse Rat hat in der Wintersession in erster Lesung das Gesetz über die digitale Verwaltung verabschiedet. Dieses gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Digitalisierung vor. Neu gilt für die Verwaltung der Grundsatz des digitalen Primats: Behörden sollen grundsätzlich digital handeln und kommunizieren. Gleichzeitig werden Unternehmen sowie professionelle Nutzerinnen und Nutzer zum digitalen Verkehr mit dem Staat verpflichtet. Zentrales Ziel der digitalen Verwaltung ist es, die Kommunikation des Staates mit den Bürgerinnen und Bürgern einfacher, schneller und effizienter abzuwickeln. Die Prozesse und Abläufe in der Verwaltung sollen verbessert und optimiert und damit auch kostengünstiger und ressourcenschonender werden.
Damit die Digitalisierung zur Realität wird, muss der gesetzliche Rahmen mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Es braucht den Willen von Politik und Verwaltung zur Finanzierung und Umsetzung digitaler Projekte und Systeme. Dabei ist es unabdingbar, dass sich Kanton und Gemeinden mit der nötigen Vorsicht und Sorgfalt in diesen Prozess der digitalen Transformation hineinbegeben. Neben vielen Vorteilen und Chancen birgt die Digitalisierung auch Gefahren und Risiken. So steigt aufgrund der höheren Komplexität digitaler Systeme die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen und Unterbrechungen. Zudem besteht eine Anfälligkeit für Hackerangriffe und Manipulationen. Der Staat muss deshalb die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig ist auch die problematische Abhängigkeit von multinationalen Tech- und IT-Konzernen zu reduzieren, z.B. mit einer breiteren Verwendung von Open Data und Open Source.
Und nicht zuletzt gilt es sicherzustellen, dass mit der Forcierung der Digitalisierung nicht gewisse Bevölkerungsgruppen abgehängt werden. Ob digital oder analog, es sollen alle Bürgerinnen und Bürger direkt mit dem Staat kommunizieren können. Wichtige Dienstleistungen für Privatpersonen sind deshalb in begründeten Fällen weiterhin in Papierform anzubieten. Denn noch gehört die Mehrheit der Bevölkerung nicht zu den Digital Natives.
Fazit: Ob die Digitalisierung alle in sie gesteckten Hoffnungen und Erwartungen tatsächlich zu erfüllen vermag, muss sich erst noch weisen. Auch wenn wir uns dem Megatrend der digitalen Transformation nicht entziehen können, so haben wir doch die Möglichkeit, uns den Herausforderungen zu stellen und den Wandel aktiv mitzugestalten. Die Chance zur Schaffung einer moderneren und bürgerfreundlicheren Verwaltung gilt es dabei unbedingt zu nutzen!
Der Kanton Bern ist bezüglich seiner Vielfältigkeit und Heterogenität eine Schweiz im Kleinen – geografisch, kulturell und politisch. Wirtschaftlich starken Städten stehen ein weitgehend landwirtschaftlich geprägtes Umland und karge Bergregionen gegenüber. Dabei geraten ländliche und städtische Gebiete scheinbar immer wieder in einen Werte- und Interessenkonflikt, der zum Beispiel in unterschiedlichen Haltungen bei Volksabstimmungen zum Ausdruck kommt. Auch im Grossen Rat wird mit diesem Gegensatz gerne Politik betrieben.
Diese heraufbeschworene «Stadt-Land-Divergenz» greift jedoch zu kurz. Zum einen gälte es, wenn schon, die Agglomeration als dritten zentralen Raum miteinzubeziehen. Denn oft sind es die Ballungsgebiete rund um die Städte, die in der politischen Ausmarchung den Ausschlag geben. Zum anderen dient der «Stadt-Land-Gegensatz» nicht selten auch als Stellvertreter-Konflikt, um andere Differenzen, wie zum Beispiel die Auseinandersetzung zwischen links-grünen und rechts-konservativen Sichtweisen, zu verschleiern.
Solche ideologisch geprägten Grabenkämpfe und Scheindebatten sind kontraproduktiv und bringen den Kanton Bern nicht weiter. Vielmehr sollte sich jede Region auf ihre Stärken besinnen und diese gezielt ausbauen. So leistet der ländliche Raum einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherheit und die Bergregionen können ihre Trümpfe als attraktive Erholungsräume und Tourismusgebiete ausspielen. Andererseits erarbeiten die wirtschaftlich potenten Städte und Agglomerationen einen grossen Teil des kantonalen Steuersubstrats. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Landbevölkerung. Über das gut ausbalancierte kantonale Finanz- und Lastenausgleichssystem erhalten Gemeinden mit übermässig geografisch-topografischen oder sozio-demografischen Lasten Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen.
Letztlich sitzen wir alle im gleichen Boot. Für die Zukunft des Kantons wünsche ich mir deshalb weniger Polemisierung und Polarisierung, sondern mehr Miteinander und Füreinander über die politischen und kulturellen Gräben hinweg. Der Verein seeland.biel/bienne, zu dem sich alle Seeländer Gemeinden freiwillig zusammengeschlossen haben, ist ein gutes Beispiel für den Willen, die bestehenden Herausforderungen in zentralen Bereichen wie Raumordnung, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Bildung und Kultur, über alle räumlichen, politischen und kulturellen Grenzen hinweg gemeinsam anzugehen und zu lösen. Damit wird eine gute Basis für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Region gelegt. Dieser konstruktive «Seeländer Geist» täte auch dem ganzen Kanton gut!
Wer in der Schweiz mindestens 18 Jahre alt ist, das Bürgerrecht besitzt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, kann an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen oder sich in ein öffentliches Amt wählen lassen. Nicht immer war jedoch die Schwelle für das allgemeine Stimmrecht seit der Gründung des Bundesstaates 1848 derart niedrig angesetzt. Aufgrund konfessioneller, sozialer und geschlechtlicher Einschränkungen blieb die Stimmberechtigung lange Zeit nur einer Minderheit der Bevölkerung vorbehalten. So erhielten die Schweizer Frauen das Stimmrecht erst 1971 und auch «Armengenössigkeit» galt noch bis weit ins 20. Jahrhundert als Ausschlussgrund. Die langsame und zögerliche Ausweitung des Stimmrechts dürfte auch eine Folge der Direkten Demokratie sein: Über eine Erweiterung des Stimmrechts bestimmen jene, die bereits über das Stimmrecht verfügen. Sie haben wenig Interesse an einer Ausweitung, da sie dadurch an Stimmkraft und Einfluss verlieren. Es erstaunt deshalb kaum, dass im Kanton Bern zuletzt sowohl das Stimmrechtsalter 16 als auch das kommunale Ausländerstimmrecht an der Urne chancenlos blieben. Auch für das Frauenstimmrecht brauchte es mehrere Anläufe.
Nicht zuletzt wegen der Klimaschutzbewegung ist das Stimmrechtsalter 16 wieder in den Fokus gerückt. Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Herbstsession mit dieser Thematik befassen. Persönlich stehe ich dem Anliegen positiv gegenüber. Das aktive Stimmrecht 16 bietet die Möglichkeit, die Partizipation der Jugendlichen zu fördern. Sie können das im Staatskundeunterricht erworbene Wissen unmittelbar anwenden. Zudem macht es aufgrund der Überalterung der Gesellschaft Sinn, der jungen Generation mehr Gewicht zu geben, damit sie eigenständig über ihre Zukunft mitbestimmen kann.
Die von der Gegnerschaft geäusserte Befürchtung, dass es den Jugendlichen an politischer Reife fehle und sie allzu leicht beeinflussbar seien, teile ich nicht. Jungen Menschen im Alter von 16 oder 17 Jahren wird bereits viel Verantwortung abverlangt. Die allermeisten beginnen in diesem Alter eine Lehre oder treten ins Gymnasium über. Die Klimabewegung der Schülerinnen und Schüler zeigt zudem, dass Jugendliche ein Interesse für politische Fragen entwickeln können.
Politische Reife ist nicht eine Frage des Alters. Die politische Meinungsbildung ist im digitalen Zeitalter für uns alle anspruchsvoller geworden. Parallel zu einer möglichen Ausweitung des Stimmrechts ist deshalb die Stärkung der politischen Bildung und der Medienkompetenz unerlässlich für das gute Funktionieren unserer Demokratie.
Die Coronakrise ist das derzeit alles bestimmende Thema, doch mit dem Klimawandel stehen wir als Gesellschaft vor noch grösseren Herausforderungen und weitreichenderen Folgen, als dies mit der aktuellen Pandemie der Fall ist. Internationale, nationale wie auch kantonale Absichtserklärungen anerkennen die Notwendigkeit, den CO2-Anstieg in der Atmosphäre zu bremsen und sogar wieder rückgängig zu machen. Mit konkreten Schritten tut man sich in der Politik jedoch schwer. Verbote gibt es nur wenige, kantonal setzte man bisher mehr auf Freiwilligkeit und auf Förderprogramme. Entsprechend schleppend verläuft es mit der Reduktion der CO2-Emissionen. Nach wie vor wird die Raumwärme in Wohnbauten grossmehrheitlich mit fossilen Energieträgern erzeugt. Und beim Verkehr führt der Trend zu grossen Autos dazu, dass trotz zunehmender Elektromobilität und strengeren Abgasnormen der CO2-Ausstoss seit Jahren stagniert statt sinkt.
Verschiedene Entscheide, die wir in der Frühlingssession des Grossen Rates gefällt haben, geben aber Anlass zu Hoffnung, dass es beim Klimaschutz endlich vorwärts geht. So stimmte der Rat einem neuen Verfassungsartikel zu, der den Kanton und die Gemeinden dazu verpflichtet, sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiligen Auswirkungen einzusetzen. Die Klimaneutralität soll bis spätestens 2050 erreicht werden. In erster Lesung sprach sich der Grosse Rat zudem für eine ökologische Motorfahrzeugsteuer aus, die zum Kauf schadstoffarmer Autos animieren soll. Der degressive Gewichtstarif wird gestrichen und neu eine abgestufte progressive Besteuerung bei den CO2-Emissionen eingeführt. Und zu guter Letzt will die Kantonsregierung mit der Revision des Energiegesetzes einen tieferen Heizöl- und Erdgasverbrauch bei der Beheizung von Gebäuden erreichen. Die neuen Vorschriften sollen bereits 2022 in Kraft treten.
Diese drei kantonalen Vorlagen sind allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Beim Klima-Artikel hat das Volk das letzte Wort, und sowohl bei der Motorfahrzeugsteuer wie beim Energiegesetz sind Referenden angekündigt. Bereits am 13. Juni stimmen wir über das nationale CO2-Gesetz ab, das konkrete Massnahmen zum Klimaschutz vorsieht. Mit einem JA zum Gesetz und später zu den drei obgenannten kantonalen Vorlagen, haben wir es an der Urne selber in der Hand, dem Klimawandel zu trotzen. Ja mehr noch, mit dem angestrebten Wechsel von den fossilen zu den erneuerbaren Energieträgern reduzieren wir nicht nur die CO2-Emissionen, wir vermindern damit auch unsere Abhängigkeit vom Ausland und stärken die Wertschöpfung im Inland!
Die Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe (Hauptvorlage), die zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr vorsieht (Hauptvorlage), ist in der Volksabstimmung vom 7. März klar abzulehnen.
Dabei geht es nicht nur darum, das Verkaufspersonal vor zusätzlichen Sonntagsverkäufen zu bewahren, sondern den Sonntag für die gesamte Bevölkerung als Erholungs- und Ruhetag zu erhalten. Dem Trend zur 7x24h-Gesellschaft soll Einhalt geboten werden. Zudem ist es eine Tatsache, dass die Ausdehnung der Ladenöfnungszeiten keine zusätzlichen Umsätze bringen. Gerade kleinere Läden werden zusätzlich unter Druck geraten.
Der Eventualantrag, der wie die Hauptvorlage für E-Zigaretten und ähnliche Produkte künftig die gleichen Präventionsvorgaben wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren vorschreibt, ist dagegen anzunehmen. Diese Gesetzeslücke beim Jugendschutz muss unbedingt geschlossen werden.
Nach 15 Jahren Engagement tritt die Lysser EVP-Grossrätin Christine Schnegg per Ende Jahr aus dem Kantonsparlament zurück. Mit ihr verliert die EVP-Fraktion im Grossen Rat eine aussergewöhnliche Persönlichkeit und Integrationsfigur. Nachfolger von Christine Schnegg wird der 51-jährige Co-Geschäftsführer der EVP Kanton Bern und Gemeinderat Philippe Messerli aus Nidau.
Christine Schnegg leitet seit Mai 2012 die EVP-Grossratsfraktion und präsidiert zudem seit 2013 als erste Frau die EVP Kanton Bern. Beide Ämter übt sie mit viel Herzblut und Umsicht aus. Christine Schnegg ist eine wichtige Botschafterin der EVP-Politik nach aussen und eine zentrale Integrationsfigur nach innen.
Zu den Steckenpferden von Christine Schnegg gehören die Gesundheits- und Sozialpolitik. Während ihrer Amtszeit im Grossen Rat hat sie die Familienpolitik im Kanton Bern massgebend mitgeprägt. So geht zum Beispiel das kantonale Familienkonzept auf ihren Vorstoss zurück. Christine Schnegg präsidiert ebenfalls die Mütter- und Väterberatung im Kanton Bern. Während 9 Jahren war sie zudem Mitglied der Justizkommission und im Ausschuss aktiv, der die Wahlen an die Gerichte vorbereitet.
Die überzeugte Familienfrau hat zugunsten ihrer Kinder und ehrenamtlichen Tätigkeiten jahrelang bewusst auf eine berufliche Karriere verzichtet. Nun will sie nach mehrjährigem Engagement auf kommunaler und kantonaler Parlamentsebene eine neue berufliche Herausforderung annehmen. Das Amt als Präsidentin der EVP Kanton Bern wird sie weiterhin ausüben.
Nachfolger von Christine Schnegg wird der 51-jährige Nidauer Gemeinderat Philippe Messerli, Co-Geschäftsführer der EVP Kanton Bern. Der gelernte Historiker und Politologe war von 2006 bis 2010 sowie von 2014 bis 2018 bereits im Kantonsparlament aktiv. Hervorgetan hat sich Messerli mit erfolgreich überwiesenen Vorstössen zur Frühförderungs- und Integrationspolitik sowie zu institutionellen Fragen.
2019 feiern die EVP Schweiz und die EVP Kanton Bern ihr 100-jähriges Bestehen! Erster Zentralpräsident der EVP Schweiz wurde 1919 der Wahlberner und Kaufmann Arnold Muggli, der auch massgeblich an der Gründung der Berner Kantonalpartei beteiligt war.
In einer Zeit, die von grosser sozialer Not und Polarisierung geprägt war, befand Muggli, dass es eine Politik zwischen Kapitalismus und Sozialismus geben müsse. Diese Alternative in der Mitte nannte er den «christlichpraktischen Weg».
Unter Federführung der Stadtberner Sektion nahm die EVP 1919 im Kanton Bern erstmals an den Nationalratswahlen teil. Arnold Muggli sowie sechs weitere Männer stellten sich zur Wahl. Die grosse soziale Not während des Ersten Weltkriegs sowie die Auseinandersetzungen zwischen den sozialistischen und bürgerlichen Kräften, die im November 1918 in den Generalstreik mündeten und die Schweiz an den Rand eines Bürgerkrieges brachten, waren für sie ein Weckruf. Als Christen wollten sie nicht mehr länger schweigen und als «die Stillen im Lande gelten», sondern auf der Grundlage des Evangeliums der «Stadt Bestes suchen».
In ihrem Wahlaufruf von 1919 beklagte die Berner EVP den schädlichen Materialismus, der zu Geldherrschaft und Klassenhass geführt habe, und wies zugleich auf die Alternative hin: «Der von Gott gewollte Nährboden für eine gedeihliche Volksgemeinschaft ist jedoch das Evangelium Jesu Christi, dessen Hauptforderung heisst: Liebe, Wahrheit, Gerechtigkeit, Versöhnung.»
Ähnlich wie vor 100 Jahren ist auch die aktuelle Politik von Polarisierung, Blockaden und Egoismus geprägt. Diesen unseligen Tendenzen versucht die EVP damals wie heute mit einer werte- und lösungsorientierten Politik entgegenzuwirken. Die christlichen Werte, welche die EVP seit ihrer Gründung vertritt, haben nichts von ihrer Aktualität eingebüsst und sind für eine erfolgreiche Entwicklung unseres Landes nötiger denn je.
Für einen Nationalratssitz reichte es der EVP 1919 im Kanton Bern — im Gegensatz zum Kanton Zürich — noch nicht. Der Einzug ins nationale Parlament gelang erst 1967. Seither ist die Berner EVP ununterbrochen im Nationalrat vertreten. Dies bedeutet aber mitnichten, dass der Sitz von Marianne Streiff bei den Wahlen am 20. Oktober bereits gesichert wäre. Als Folge der demografischen Entwicklung ist die Hürde für ein Mandat heute massiv höher. Hatte der Kanton Bern 1967 noch 33 von 200 Nationalratssitzen zugute, sind es neu nur noch 24 ! Gemeinsam können wir es jedoch schaffen Damit das Wahljahr zu einem echten Jubeljahr wird — für die EVP und zum Segen unseres Landes!
Philippe Messerli, Co-Geschäftsführer EVP BE
Am 4. Mai 2019 findet die grosse Feier zum 100. Geburtstag der EVP Kanton Bern im Berner Rathaus statt. Feiern Sie mit uns!
Im nächsten Jahr feiert die EVP Kanton Bern ihr 100-jähriges Bestehen. Wir dürfen mit grosser Dankbarkeit auf das bisher Erreichte zurückblicken und mit viel Zuversicht in die Zukunft blicken. In den letzten 20 Jahren hat sich unsere Partei nachhaltig positiv entwickelt. 1997 hatte die kantonale EVP 904 Mitglieder, 27 Orts- und Regionalsektionen und 7 Grossratsmitglieder. Heute sind wir bei aktuell 1510 Mitgliedern, 59 Orts- und Regionalsektionen und 10 Grossratsmitgliedern! Erfreulich ist zudem, dass die EVP auf viele junge und motivierte Aktivmitglieder zählen darf.
Dieser enorme Entwicklungsschub ist kein Zufall, sondern das Resultat einer gezielten und visionären Professionalisierung der Partei- und Basisarbeit der letzten 20 Jahre. Trotz des Erfolgs dürfen wir uns aber nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Stillstand bedeutet bekanntlich Rückschritt. So sind im Zeitalter der Digitalisierung die Ansprüche für den Auftritt der Partei im Web und in den elektronischen Medien stetig gestiegen.
Die EVP will diese Entwicklung nicht verschlafen und ist bereit, in die Zukunft zu investieren. Die Delegiertenversammlung hat darum entschieden, die Geschäftsstelle auszubauen. Seit August verstärkt die gelernte Fotofachfrau Rebekka Kipfer das EVP-Sekretariat fachlich im Bereich Grafik und Design. Von ihren Dienstleistungen werden die Kantonalpartei wie auch die Ortsparteien profitieren können. Wir wünschen Rebekka viel Erfolg und Gottes Segen in ihrer Tätigkeit.