EVP befürwortet Aufhebung des Kaminfegermonopols

Heute Diens­tag, 31. Juli 2018, endet das Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zur Ände­rung des Feuerschutz- und Feu­er­wehr­ge­set­zes. Die EVP ist erfreut dar­über, dass der Regie­rungs­rat mit der vor­ge­schla­ge­nen Geset­zesan­pas­sung die For­de­run­gen der Motion «Weg mit alten Zöp­fen — für eine Auf­he­bung des Kamin­fe­ger­mo­no­pols» der bei­den ehe­ma­li­gen EVP-Grossräte Phil­ippe Mes­serli und Patrick Gstei­ger umset­zen will.

Heute ist das Kamin­fe­ger­we­sen im Kan­ton Bern weit­ge­hend staat­lich gere­gelt. Die Kamin­fe­ge­rin­nen und Kamin­fe­ger wer­den von der Gebäu­de­ver­si­che­rung Bern (GVB) gewählt, sind in einem fest zuge­teil­ten Gebiet tätig und die Preise sind gesetz­lich fest­ge­legt. Zusätz­lich zur Rei­ni­gung der Hei­zungs­an­la­gen kon­trol­lie­ren Kamin­fe­ge­rin­nen und Kamin­fe­ger perio­disch die Brand­si­cher­heit von Feue­rungs­an­la­gen.

Das beste­hende Kamin­fe­ger­mo­no­pol (Mono­pol für die Rei­ni­gung und die perio­di­sche Kon­trolle der Brand­si­cher­heit von Wär­me­er­zeu­gungs­an­la­gen) ist jedoch nicht mehr zeit­ge­mäss und ent­spricht auch nicht mehr den aktu­el­len Bedürf­nis­sen und Erfor­der­nis­sen. Alter­na­tive Heiz­mo­delle (Solar­an­la­gen, Wär­me­pum­pen, Fern­wär­me­sys­tem etc.) haben die Anfor­de­run­gen an die Kamin­fe­ger stark ver­än­dert. Der Kamin­fe­ger­be­ruf war in den ver­gan­ge­nen Jah­ren einem star­ken Wan­del unter­zo­gen. So ist der heu­tige Kamin­fe­ger nicht mehr nur Brand­ver­hin­de­rer, son­dern vor allem ein Ser­vice­tech­ni­ker moder­nen Zuschnitts, der wär­me­tech­ni­sche Anla­gen war­tet und Kun­den bei Fra­gen zu Hei­zun­gen und Umwelt­schutz berät.

Die EVP erach­tet eine Locke­rung des Kamin­fe­ger­mo­no­pols — wie dies nun von der Regie­rung vor­ge­schla­gen wird — als sinn­voll und zeit­ge­mäss. Neu sol­len alle ber­ni­schen Kamin­fe­ge­rin­nen und Kamin­fe­ger mit einem eid­ge­nös­si­schen Kamin­fe­ger­meis­ter­di­plom — und soweit ein Gegen­recht im betref­fen­den Kan­ton besteht – auch alle aus­wär­ti­gen Kamin­fe­ge­rin­nen und Kamin­fe­ger eine Kon­zes­sion erhal­ten, mit der sie im gan­zen ber­ni­schen Kan­tons­ge­biet tätig sein kön­nen. Mit der Auf­he­bung des Mono­pols erhal­ten die Kamin­fe­ge­rin­nen und Kamin­fe­ger die Chance, unter­neh­me­risch freier zu han­deln und ihre Betriebe wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Die Kamin­fe­ger­be­triebe kön­nen somit bes­ser auf die indi­vi­du­el­len und ver­än­der­ten Kun­den­be­dürf­nisse ein­ge­hen sowie ver­mehrt Syn­er­gien in den Berei­chen Kon­trolle der Brand­si­cher­heit, Abgas­qua­li­tät und ener­ge­ti­scher Wir­kungs­grad nut­zen.

Von einem Wett­be­werb und freien Markt im Kamin­fe­ger­we­sen kön­nen eben­falls die Kun­din­nen und Kun­den pro­fi­tie­ren. Gemäss dem neuen Modell sol­len die Haus­ei­gen­tü­me­rin­nen und -eigen­tü­mer ihre Kamin­fe­ge­rin oder ihren Kamin­fe­ger sel­ber wäh­len kön­nen. Ers­tere sind sel­ber dafür ver­ant­wort­lich, dass die Rei­ni­gung des Sys­tems und die Kon­trolle der Brand­si­cher­heit vor­ge­nom­men wer­den. Dass das Kamin­fe­ger­we­sen und die Brand­schutz­kon­trol­len auch ohne Mono­pol bes­tens funk­tio­nie­ren, bewei­sen die guten Erfah­run­gen der­je­ni­gen Kan­tone, wel­che ihren Markt bereits seit Jah­ren libe­ra­li­siert haben (z.B. ZH, SZ, BS, ZG, SH). In die­sen Kan­to­nen ist keine Zunahme von Scha­dens­fäl­len fest­stell­bar.

Allen Vor­tei­len die­ser Geset­zesan­pas­sung zum Trotz bleibt für die EVP jedoch ein Wer­muts­trop­fen. Der Regie­rungs­rat erwar­tet, dass sich die Auf­he­bung der Preis­bin­dung vor­aus­sicht­lich preis­trei­bend aus­wir­ken wird. Nicht zuletzt vor die­sem Hin­ter­grund, aber auch aus Effi­zi­enz­grün­den befür­wor­tet die EVP, dass mit der Revi­sion der Ver­ord­nung gleich­zei­tig auch die luft­hy­gie­ni­schen Mes­sun­gen libe­ra­li­siert wer­den (Umset­zung Richt­li­ni­en­mo­tion von Gross­rat Dave von Kaenel). Diese sol­len bei Vor­lie­gen der erfor­der­li­chen Aus­bil­dun­gen in Zukunft durch alle Kamin­fe­ge­rin­nen und Kamin­fe­ger sowie alle Hei­zungs­ser­vice­fir­men aus­ge­führt wer­den kön­nen. Es ist zu erwar­ten, dass sich eine ent­spre­chende Zusam­men­le­gung der Arbei­ten preis­dämp­fend aus­wir­ken wird.

Philippe Messerli, Geschäftsführer EVP BE, a. Grossrat

 

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