«Weg mit alten Zöpfen» – Vorstoss von P. Messerli und P. Gsteiger zur Aufhebung des Kaminfegermonopols überwiesen

Im Kanton Bern könnte bald Schluss sein damit, dass Kaminfeger in ihnen zugeteilten Gebieten und mit festen Tarifen arbeiten. Berns Grosser Rat hat am Dienstag der Regierung den Auftrag gegeben, dieses Kaminfegermonopol zu überprüfen.

Er überwies im Einverständnis mit der Kantonsregierung einen  Vorstoss zur Aufhebung des Kaminfegermonopols von Philippe Messerli-Weber (Nidau/EVP) und Patrick Gsteiger (Eschert/EVP). Dies mit der Forderung, die Regierung solle die erforderlichen Änderungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vornehmen und diesen «alten Zopf» abschneiden.

Wie vom Regierungsrat beantragt, genehmigte das Kantonsparlament den Vorstoss als Postulat, also als Prüfungsauftrag. kaminfegerDie Kantonsregierung hatte argumentiert, vor der Abschaffung des Monopols oder dessen Lockerung bedürfe es einer sorgfältigen Analyse verschiedener möglicher Alternativen zum heutigen Stand. Es gelte, den hohen Präventionsstandard im Brandschutz und die spezifischen Strukturen des Kantons Bern mit seinen zum Teil entlegenen Streusiedlungen zu berücksichtigen. Die Brandsicherheit müsse oberstes Gebot bleiben. Weil die Brandsicherheit stark im öffentlichen Interesse liege, sei das Kaminfegerwesen bis heute weitgehend staatlich geregelt.

Die Kaminfeger tragen nach Angaben des Regierungsrats die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren der Heizungsanlagen.

Kaminfeger selber wollen es

Nach dem Entscheid des Grossen Rats könnte es nun also sein, dass das Kaminfegermonopol nach drei erfolglosen Versuchen, es zu knacken, doch noch kippt. Schon 1994, 2003 und 2007 kam es zu solchen Versuchen.

Dazu beigetragen hat der Bernische Kaminfegermeister-Verband selber: Er sprach sich im vergangenen Jahr für die Aufhebung des Monopols aus. Dies im Interesse einer optimierten Abdeckung der anspruchsvoller werdenden Kundenbedürfnisse, wie die Kantonsregierung schreibt.

Auch die GVB, welche die Kaminfeger bisher wählt, stellt sich nach Angaben der Regierung nicht gegen das Ansinnen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Prävention mit einer neuen Lösung genügend Beachtung geschenkt wird.

Laut den beiden Motionären bietet eine Liberalisierung den Kaminfegern Chancen: Sie könnten freier handeln, also unternehmerischer tätig sein, und ihre Betriebe weiterentwickeln. So etwas käme schliesslich auch den Kunden zugute, finden Messerli und Gsteiger. Ihnen zufolge haben bereits mehrere Kantone den Kaminfegermarkt liberalisiert.

Quelle: Bluewin, News / SDA 13.09. 2016

«Die Fahrenden selber wollen keine Luxuslösung!» (Zitat P. Messerli)

Fazit von Grossrat Philippe Messerli anlässlich der Debatte zum Transitplatz für ausländische Fahrende in Meinisberg (Kostenpunkt 9,3 Mio. Franken!)  war: «Wir sind überzeugt, dass auch die Fahrenden selber keine Luxuslösung wollen!»

Der Kanton Bern kann in Erlach, Muri und Herzogenbuchsee drei neue Halteplätze für Schweizer Fahrende bauen: Der Grosse Rat stellt dafür die nötigen Gelder zur Verfügung. Nein sagt der Rat hingegen zu einem neuen Transitplatz für ausländische Fahrende in Meinisberg.

Der oft stark gespaltene bernische Grosse Rat war am Montagnachmittag im Berner Rathaus für einmal weitgehend einig bei der Beurteilung der beiden Geschäfte. Die Kreditvorlage für die Planung und Realisierung der drei Plätze für Schweizer Fahrende nahm der Rat mit 131 zu 20 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Damit kann der Kanton Bern 2,65 Mio. Franken für die drei Plätze ausgeben. 9,3 Mio. Franken wollte hingegen die Berner Regierung für die Schaffung des Transitplatzes für ausländische Fahrende. Das war dem Grossen Rat einhellig zu viel: Mit 152 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung schickte das Berner Kantonsparlament das Geschäft an die Regierung zurück.

Dies mit dem Auftrag, weiterzumachen mit der Suche nach einem Platz für ausländische Fahrende, allerdings auf einer anderen Parzelle und zu deutlich tieferen Kosten.

Weiter soll sich die Berner Regierung beim Bund dafür einsetzen, dass dieser die Verantwortung für die Realisierung solcher Transitplätze übernimmt oder sich zumindest substanziell an den Kosten beteiligt. Dieser «konstruktive Rückweisungsantrag», wie es im Rat hiess, stammte von der vorberatenden Grossratskommission BaK.

Er enthält auch die Forderung, dass der Kanton wieder selber aktiv wird, führen die Verhandlungen mit dem Bund innert eines Jahres zu keinem konkreten Ergebnis. Der Grosse Rat sagt im Antrag auch explizit, dass die Regierung für die Schaffung des Platzes zum Instrument einer kantonalen Überbauungsordnung greifen kann.

Neuhaus sieht keine Alternative

Während der Kredit für diMesserli an Messee Plätze zugunsten Schweizer Fahrender kaum zu reden gab, entspann sich um die zweite Vorlage eine lebhafte Diskussion. Dabei zeigte sich, dass keine Fraktion gegen Plätze für ausländische Fahrende ist.

Ein Betrag von 9,3 Mio. Franken sei aber «jenseits von Gut und Böse», sagte etwa Daniel Trüssel namens der GLP. «Wir sind überzeugt, dass auch die Fahrenden selber keine Luxuslösung wollen», doppelte Philippe Messerli namens der EVP nach.

Der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus versuchte den Rat vergeblich, von der Vorlage zu überzeugen: 2,3 Mio. der 9,3 Mio. Franken brauche es für archäologische Grabungen, weil der geplante Platz Reste der Vergangenheit bedeckt. Allein 1,2 Mio. Franken brauche es für die Erschliessung.

Auch eine Reserve – von über 900’000 Franken – habe man eingerechnet, so dass die eigentlichen Investitionskosten nicht so hoch seien. Der Kanton habe mehr als 4500 Parzellen auf ihre Eignung für einen solchen Platz überprüft. Nun gebe es zum fraglichen Gelände in Meinisberg keine Alternative mehr.

Wenn der Grosse Rat das Kreditbegehren ablehne, hätten die Seeländer Gemeinden weiterhin zahlreiche Probleme mit durchfahrenden ausländischen Fahrenden.

Schon vor der Debatte hatte Neuhaus Bundesrat Alain Berset einen Brief geschrieben. Dies mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für den neuen Transitplatz für Fahrende in Meinisberg.

Berset antwortete Neuhaus, erst wenn eine Anfang 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe einen Aktionsplan für mehr Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende in der Schweiz vorgelegt habe, könne über finanzielle Unterstützung entschieden werden.

Auf Anfrage sagte dazu am Montag das Bundesamt für Kultur, der Aktionsplan werde noch in diesem Herbst dem Bundesrat vorgelegt. Ursprünglich sollte er Ende 2015 vorliegen.

Bald genug Platz für Schweizer Fahrende

Während also im Kanton Bern bei den Plätzen für ausländische Fahrende alles beim Alten bleibt, dürfte sich die Situation für Schweizer Fahrende mittelfristig stark verbessern.

Mit der Schaffung der neuen Plätze in Erlach, Muri und Herzogenbuchsee wird nämlich nach Angaben der Regierung der Platzmangel behoben. Das hätten die Fahrenden selber bestätigt, schreibt die Regierung in Grossratsunterlagen. Rund 50 zusätzliche Stellplätze für Wagen werden geschaffen; rund 100 gibt es heute.

Realisieren will der Kanton Bern die drei neuen Plätze ab 2018. Alle Gemeinden sind nach Angaben des Regierungsrats einverstanden. Sie werden für den Betrieb der Plätze zuständig sein.

Quelle: Bluewin, News / SDA 12.9.2016

Parlament nimmt fürs Kies ordentlich «Kies» in die Hand (Zitat P. Messerli)

Der bernische Grosse Rat hat am Mittwoch einen Kredit von 15,17 Mio. Franken für Rettungsgrabungen im Kallnachwald im Berner Seeland gesprochen. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass an diesem Ort später Kies abgebaut werden kann.

Der Kredit gab im Parlament zu reden, denn im Kallnachwald prallten wirtschaftliche, kulturhistorische, ökologische und finanzielle Interessen aufeinander. Ohne Grabung, soviel war klar, würde später auch der Kiesabbau nicht erlaubt.

Im Grossen Rat waren die Frontlinien nicht scharf gezeichnet. Manche lehnten den Kredit ab, damit die mutmasslichen Keltenfürstengräber unangetastet bleiben und ein Kiesabbau im Kallnachwald verunmöglicht wird.

Nur wer die Vergangenheit kenne, könne die Gegenwart begreifen, brach etwa SP-Grossrat Christian Bachmann am Mittwoch eine Lanze für die Archäologie.

«Liebe Fränklizähler» wandte sich der Grüne Grossrat Michel Seiler an seine Ratskolleginnen und -kollegen. Wenn solch heilige, keltische Stätten der Vorfahren vernichtet würden, «nur um ein paar Milliönchen Gewinn zu machen», wäre das ein schwarzer Tag für das bernische und schweizerische Kulturgut.

Andere im Rat sprachen sich für die Rettungsgrabungen aus, damit nachher eben Kies abgebaut werden könne und die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt werde. Der Kiesabbau sei ein wichtiger Wirtschaftszweig im Seeland, der nicht gefährdet werden dürfe, sagte BDP-Grossrätin Marianne Schenk.

Wieder andere Grossrätinnen und Grossräte monierten die hohen Kosten der GraMesserlibungen. «Da muss der Kanton Bern für mehr Kies viel Kies in die Hand nehmen», sagte EVP-Grossrat Philippe Messerli. Das sei aber letztlich gerechtfertigt.

In der Tat muss das Parlament einen Rahmenkredit von brutto 15,17 Mio. Franken für zwölf Jahre sprechen. Allerdings beteiligen sich auch der Bund, die örtliche Burgergemeinde und das Kiesabbau-Unternehmen an den Kosten. Auf den Kanton Bern dürften letztlich wohl rund 5,7 Mio. Franken entfallen.

Der zuständige Regierungsrat Bernhard Pulver versicherte dem Rat, dass das Geld nur gebracht werde, wenn tatsächlich auch die erwartet wichtigen Funde zum Vorschein kämen.

Die vorberatende grossrätliche Kommission hatte mehrheitlich Zustimmung zum Kredit signalisiert, allerdings gab es auch eine Kommissionsminderheit, die für Ablehnung eintrat.

Nach langer Debatte fiel das Abstimmungsresultat im Rat klar aus: 112 Grossratsmitglieder sprachen sich für den Kredit aus, 19 dagegen und elf enthielten sich der Stimme.

Auch in Nidau

Ein weiterer Kredit für 15,5 Mio. Franken für Rettungsgrabungen in Nidau, wo dereinst auf dem ehemaligen Gelände der Landesausstellung Expo.02 die Wohnsiedlung Agglolac entstehen soll, war im Grossen Rat weniger bestritten.

Agglolac sei ein gutes, sinnvolles Projekt des verdichteten Bauens, betonten mehrere Grossrätinnen und Grossräte. Das Grossprojekt soll gegen 500 Mio. Franken Investitionen auslösen.

Die vermuteten Pfahlbauten seien sehr bedeutend, betonte Regierungsrat Pulver. Darum sei es nötig, dass man Grabungen vornehme.

Die Ausgrabungen seien ja nicht nur Pflicht, sondern «auch Respekt vor unseren Vorfahren», führte Pulver aus. Er fände es schwierig, «wenn wir deren Reste einfach wegbaggern, weil wir dort bauen wollen».

Der Grosse Rat stimmte dem Kredit ebenfalls klar mit 129 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Damit seien eine wichtige Voraussetzung für die Finanzierbarkeit der Stadterweiterung am See erfüllt, freuten sich Vertreter der Projektgesellschaft Agglolac am Mittwoch in einer Mitteilung.

Gestützt auf das kantonale Denkmalpflegegesetz müssen die Städte Nidau und Biel als Grundeigentümerinnen maximal 50 Prozent der Archäologiekosten, die der Kanton aufwendet, tragen. Die Stimmberechtigten von Nidau und Biel werden deshalb zu einem späteren Zeitpunkt über einen Beitrag von ebenfalls 12,5 Mio. Franken befinden.

Am Gesetz schräubeln

Eine grundsätzliche Diskussion zum Thema Rettungsgrabungen anstossen wollen SVP und FDP mit einem Vorstoss zur Lockerung des Denkmalpflegegesetzes. In Zukunft soll in ähnlichen Fällen nicht mehr zwingend gegraben werden müssen, wie SVP-Grossrat Samuel Krähenbühl ausführte.

Das Gesetz soll neu eine Güterabwägung ermöglichen, so dass nicht nur archäologische Interessen gewichtet würden, wie Corinne Schmidhauser von der FDP betonte.

 Quelle: Bluewin, News / SDA 07.09.2016

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