Aufhebung des Kaminfegermonopols

EVP-Grossräte Philippe Messerli und Patrick Gsteiger reichen Motion ein

In einem jüngst veröffentlichten Communiqué forderte der Bernische Kaminfegermeister-Verband (BKV) die Aufhebung des Kaminfegermonopols im Kanton Bern. Die beiden EVP-Grossräte Philippe Messerli (Nidau) und Patrick MesserliGsteiger (Eschert) nehmen diese Steilvorlage der Kaminfeger auf und verlangen ihrerseits mehr Markt und Wettbewerb im bernischen Kaminfegerwesen. Konkret fordern die beiden Motionäre, dass der Regierungsrat die entsprechenden Änderungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zur Aufhebung des Kaminfegermonopols (Kaminfegerkreise mit zugeteilten Kaminfegermeistern sowie festen Kaminfegertarifen) vornimmt. Diese Forderung ist nicht neu, sondern war in der Vergangenheit wiederholt durch den ehemaligen Oberländer EVP-Grossrat Markus Grossen erhoben worden. Seine Vorstösse wurden jedoch allesamt von der Regierung abgelehnt und fanden auch im Parlament jeweils keine Mehrheit.

Nachdem der Grosse Rat einen ersten Schritt in Richtung einer Liberalisierung des bernischen Notariatswesen getan hat, ist es nach Ansicht der beiden Motionäre auch an der Zeit, mit der Aufhebung des Kaminfegermonopols einen weiteren alten Zopf im Kanton Bern abzuschneiden. Das bestehende Monopol ist nicht mehr zeitgemäss. Es entspricht den aktuellen Bedürfnissen und Erfordernissen nicht mehr. Alternative Heizmodelle (Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmesysteme etc.) haben die Anforderungen an die Kaminfeger stark verändert. Heute ist der Kaminfeger nicht nur Brandverhinderer puttygen download , sondern mehr und mehr auch Servicetechniker, welcher wärmetechnische Anlagen wartet und Kunden bei Fragen zu Heizungen und Umweltschutz berät.

Von einem freien Wettbewerb und Markt sollen die Hauseigentümer profitieren, welche ihren Kaminfeger selber wählen sowie bei der Reinigungs- und Kontrollfristen mehr Eigenverantwortung wahrnehmen dürften. Die Kaminfeger erhielten ihrerseits die Chance, unternehmerisch freier zu handeln und ihre Betriebe weiterzuentwickeln. Auch bei einer Aufhebung des Monopols hätten die Kaminfeger weiterhin die Pflicht, die Feuerungsanlagen und Kamine bezüglich Unterhalt, Zustand und Einhaltung der baulichen Brandvorschriften zu untersuchen und feuergefährliche Zustände der örtlichen Feuerpolizei zu melden. Dass das Kaminfegerwesen und die Brandschutzkontrollen auch ohne Monopol bestens funktionieren, beweist die Tatsache, dass in den Kantonen mit einem liberalisierten Markt (z.B. ZH, SZ, BS, ZG, SH) keine Zunahme von Schadensfällen feststellbar ist.

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