Taten statt nur Worte: Umsetzung des Nachhaltigkeitsartikels jetzt!

Motion im Nidauer Stadtrat eingereicht

Am 25. November 2012 haben die Nidauer Stimmberechtigten mit einem grossen Mehr von über 70% der Initiative für ein nachhaltiges Nidau zugestimmt. Dieses eindeutige Ergebnis stellt für die Nidauer Behörden eine klare Verpflichtung dar. Damit der neue Artikel 2a der Stadtordnung zur Nachhaltigkeit nicht zu einem Papiertiger verkommt, sind nun aber klare Taten gefordert. Die Stadt Nidau soll ihren Beitrag zu einem sparsamen Energieverbrauch, zur Förderung erneuerbarer Energieträger und zur Umsetzung der Energiewende leisten. Mit einer umsichtigen Planung, welche den Energiebereich gebührend berücksichtigt, könnte die Stadt Nidau in den Bereichen Ortsplanung, Schul- und Gemeindeliegenschaften und Strommix bereits einiges in Bewegung setzen.

Zur konkreten und schrittweisen Umsetzung der in Artikel 2a der Stadtordnung verankerten Ziele der Nachhaltigkeit, der 2000-Watt-Gesellschaft und des Atomausstiegs hat deshalb Stadtrat Philippe Messerli die Motion «Taten statt nur Worte: Umsetzung des Nachhaltigkeitsartikels jetzt!» eingereicht. Diese beauftragt den Gemeinderat, eine verbindliche Umsetzungsstrategie mit konkreten mess- und kontrollierbaren Zielvorgaben zu erarbeiten, welche sich an bereits bestehenden oder noch zu erarbeitenden Planungen, Konzepte und Standards im Energiebereich orientiert. Zudem soll die Gemeindeexekutive dem Stadtrat regelmässig (mindestens alle 2 Jahre) über den Stand der Zielerreichung der Umsetzungsstrategie orientieren.

Philippe Messerli ist überzeugt, dass es zur schrittweisen Umsetzung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft und des Atomausstiegs konkrete Massnahmen sowie die Formulierung klarer Zwischenziele braucht, welche mess- und kontrollierbar sind. Eine Umsetzungsstrategie wäre ein erfolgversprechendes Instrumentarium, um die bereits bestehenden Konzepte, Massnahmenpläne und Standards besser aufeinander abzustimmen und zu koordinieren.

Bleibt die Kirche im Dorf?

Der Grosse Rat hat darüber debattiert, wie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu geordnet werden soll. Da es sich dabei um ein Kernthema der EVP handelt, sind wir als Partei in dieser Frage besonders herausgefordert.

Der Grosse Rat hat entschieden, dass der Kanton die Pfarrerlöhne zwar weiterhin aus allgemeinen Steuermitteln finanziert, die Pfarrer selber aber neu von den Landeskirchen angestellt werden. Ich habe diesen Entscheid im Parlament mitgetragen. Überall auf der Welt ist es der Normalfall, dass die Pfarrschaft von der Kirche angestellt und (geistlich) geleitet wird. Mit der Änderung des Angestelltenverhältnisses haben wir die Chance, eine gerade auch aus theologischer Sicht fragwürdige Situation zu ändern.

Vorsichtige Weiterentwicklung
Meiner Meinung nach muss die Partnerschaft zwischen Kirche und Staat vorsichtig weiterentwickelt werden. Nirgendwo in der Schweiz sind Staat und Kirche so eng miteinander verflochten wie im Kanton Bern. Angesichts der heutigen spirituellen bzw. religiösen Vielfalt jenseits der Landeskirchen ist das nicht mehr zeitgemäss. Mit der Entflechtung von Kirche und Staat erhalten die Kirchen zudem mehr Autonomie puttygen , um ihre Angelegenheiten verstärkt nach eigenen Massstäben zu gestalten sowie ihre Dienste nach theologisch und seelsorgerlich sinnvollen Kriterien zu gewichten. Dennoch sollen die historischen Rechte der Landeskirchen nicht einfach über Bord   geworfen   werden. Insbesondere die Reformierten  sorgen dafür, dass die Kirche buchstäblich im Dorf bleibt und der Glaube nicht einfach ins Private abgedrängt wird.

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Kooperation mit Freikirchen
Ich erwarte aber von den Landeskirchen, dass sie sich in Zukunft gegenüber den Freikirchen stärker öffnen und sich nicht weiterhin wie spirituelle Monopolisten aufführen. Viele Freikirchler bezahlen zusätzlich Kirchensteuern, weil ihnen auch die Landeskirchen am Herzen liegen. Es geht also darum, dass Landes- und Freikirchen vermehrt auf Augenhöhe kooperieren und den christlichen Glauben und das diakonische Anliegen gemeinsam in die Gesellschaft tragen.

Tiefgehende Erneuerung nötig
Bei der geplanten Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat darf nicht vergessen gehen, dass es für eine tiefergehende Erneuerung der Landeskirchen mehr als nur Reformen struktureller Art bedarf. Die Kirchenstrukturen müssen mit Leben sowie konkreten Inhalten gefüllt werden. Eine echte und grundlegende Reform gelingt deshalb nur dann, wenn sich die Kirchen verstärkt auf ihre Wurzeln und ihren Kernauftrag – auf das Wort Gottes und dessen Verkündigung – zurückbesinnen. Das ist die Basis, damit die Kirchen wieder zu einer gesellschaftlich relevanten und prägenden Kraft werden — zur Ehre Gottes und zum Segen der Bevölkerung.

Philippe Messerli, Grossrat

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