Vorgedruckte Wahlzettel abgeschafft

Der Grosse Rat setzt die Motion Messerli um

Der Grosse Rat hat sich zu Beginn der Novembersession mit deutlichem Mehr für die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel bei Regierungsratswahlen ausgesprochen. Damit wird das bestehende Majorzwahlverfahren optimiert. Die Regierungsratswahlen werden in Zukunft verstärkt zu Persönlichkeits- statt zu blossen Listenwahlen. Die Wahlchancen von Persönlichkeiten, welche ausserhalb der beiden grossen politischen Blöcke stehen, werden damit verbessert. Die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel geht auf die überwiesene Motion «Für echte und faire Majorzwahlen ohne vorgedruckte Wahlzettel» der Grossräte Philippe Messerli (EVP), Fred Schneiter (EDU) und Ruedi Löffel (EVP) zurück.

Für das Jahr 2010 kündigen sich sehr spannende Regierungsratswahlen an. In Zukunft erhalten die Wählerinnen und Wähler mit den Wahlunterlagen einen leeren amtlichen Wahlzettel mit so vielen Linien wie Mandate zu vergeben sind sowie eine Namensliste mit den Fotos aller Kandidierenden. Die Chancengleichheit unter den Kandidierenden wird damit verbessert. Denn kleine Parteien und unabhängig Kandidierende hatten oft die finanziellen Ressourcen nicht, um vorgedruckte Wahlzettel drucken zu lassen.

Der Verzicht auf ausseramtliche Wahlzettel hat schliesslich auch den Vorteil, dass in Zukunft weniger Stimmen für ungültig erklärt werden müssen. Einzelne Wählerinnen und Wähler legen jeweils bei der brieflichen Stimmabgabe mehrere Wahlzettel in das Briefcouvert. Diese Stimmen waren in der Vergangenheit alle verloren.

Mehr Wahlgerechtigkeit – Wahlkreisreform 2010 NEIN

Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2008

Am 30. November 2008 stimmen die Stimmberechtigten des Kantons Bern über die Wahlkreisreform 2010 ab. Es geht darum, die Wahlkreise an die neuen Gebietseinheiten der dezentralen Verwaltungsreform anzupassen. Die Notwendigkeit einer solchen Anpassung ist unbestritten. Die vom Grossen Rat beschlossene Wahlkreiseinteilung ist jedoch in mehrfacher Hinsicht problematisch. Gegen die Neugestaltung der Wahlkreise sprechen vor allem die folgenden vier Gründe:

1. Die Wahlkreisrefom ist ungerecht und unfair

Wahlen sind dann gerecht, wenn möglichst alle abgegebenen Stimmen gleich viel Einfluss auf das Wahlresultat haben. Dieses wichtige Ziel wird mit der Wahlkreisreform 2010 zuwenig erreicht. Es werden relativ kleine Wahlkreise geschaffen (z.B. Berner Jura, Oberaargau, Emmental). Viele Wählerinnen und Wähler werden vergeblich an den Wahlen teilnehmen. Ihre Stimmen haben als sogenannte gewichtslose Stimmen keinen Einfluss auf das Wahlresultat.

2. Die Wahlkreiseinteilung ist unübersichtlich

Für die Wählerinnen und Wähler ist die neue Wahlkreiseinteilung nur schwer nachvollziehbar, weil sie nicht nach logischen und einheitlichen Kriterien erfolgt. Mal bilden die Verwaltungsregionen (Berner Jura, Seeland), mal einzelne Verwaltungskreise (Oberaargau, Emmental, Thun), dann wieder mehrere Verwaltungskreise (Oberland) zusammen einen Wahlkreis. Andernorts werden künstliche Grenzen gezogen, die gar nicht der Verwaltungsregion entsprechen (Mitteland Nord und Mittelland Süd). Wäre es wirklich darum gegangen, die Wahlkreise der neuen Verwaltungsorganisation (Reform der dezentralen Verwaltung) anzupassen, dann wären klarere Verhältnisse geschaffen worden.

3. Die Wahlkreisreform ist ein klarer Rückschritt

Die neue Wahlkreiseinteilung bringt gegenüber den aktuellen Wahlkreisen eine klare Verschlechterung. Neu sind 9 statt wie bisher 8 Wahlkreise vorgesehen. Diese wurden teilweise stark verkleinert. Neu hat der Wahlkreis Oberaargau nur noch 12 Sitze (vorher 25) und der Wahlkreis Emmental 15 Sitze (vorher 17). Der Wahlkreis Mittelland wurde sogar zweigeteilt. Die durchschnittliche Wahlkreisgrösse wird von heute 20 auf 17.8 Sitze reduziert. Die grossen Parteien haben vor allem für sich selber geschaut. Sie sind auch die Profiteure der verkleinerten Wahlkreise. überproportional begünstigt werden vor allem die SVP und die SP.

4. Die Wahlkreiserform ist keine echte Reform

Eine bessere Gleichberechtigung der Wählerinnen und Wähler wird durch grössere Wahlkreise oder mit dem neuen, transparenten und fairen Wahlverfahren (Doppelter Pukelsheim) der Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich erreicht. Mit einem NEIN zur Wahlkreisreform 2010 wird der Weg frei für eine echte Reform, welche diesen Namen auch wirklich verdient!

Auf der Website www.wahlkreisreform.ch sind weitere Infos zur Wahlkreisreform sowie zum gegnerischen Komitee »Mehr Wahlgerechtigkeit — Wahlkreisreform NEIN” enthalten.

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