Kein Ethikrating im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Grosse Rat lehnt den Vorstoss Messerli/Hadorn knapp ab

In der Septembersession hat der Grosse Rat die Motion «Ethikrating: Arbeitsvergabe mit ethischem Hintergrund» der beiden Grossräte Philippe Messerli (EVP) und Christian Hadorn (SVP) behandelt. Mit ihrem Vorstoss wollen die beiden Motionäre den Regierungsrat damit beauftragen, ein Ethikrating im öffentlichen Beschaffungswesen einzuführen. Bei der Arbeitsvergabe sollen nur noch diejenigen Anbieter berücksichtigt werden, welche die ethischen Mindeststandards erfüllen. Diese Standards sollen aufgrund eines einfachen Ratings ermittelt werden, welches auf sozialen und ökologischen Kriterien beruht. Wer die festgesetzte Mindespunktzahl im Rating nicht erreicht, wird automatisch aus der Submission ausgeschlossen. Auf diese Weise hätten die schwarzen Schafe unter den Unternehmen kaum mehr eine Chance, äffentliche Aufträge zu erhalten.

Zwar können gemäss der kantonalen Submissionverordnung bei Arbeitsvergaben sehr wohl sogenannte weiche Kriterien wie zum Beispiel die Ökologie, die Lehrlingsausbildung, die Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen etc. berücksichtigt werden. Doch zwingend seien diese nicht, wie Messerli während der Ratsdebatte betonte. »Wenn es hart auf hart geht, denn spielen eben doch die harten Kriterien die entscheidende Rolle, und das ist in aller Regel der tiefere Preis. Da müssen wir uns gar nichts vormachen.”

Und hier liegt aus Sicht der beiden Motionäre auch die Krux. Denn nicht immer ist der billigste derjenige Anbieter, welche seine ethischen Verpflichtungen auch wahrnimmt. Wer beispielsweise seine Margen auf Kosten des Personals, der Kreditoren und unter klarer Missachtung gesetzlicher Bestimmungen durchsetzt, handelt nicht nur ethisch verwerflich, sondern er fügt auch der Volkswirtschaft einen Schaden zu und er verschafft sich zudem in ungebührlicher Weise einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern. Dies führt zu einer Verfälschung des Wettbewerbs. Anbieter, welche ihre ethische Verantwortung wahrnehmen, können dadurch benachteiligt werden. Das darf nicht sein.

Die Mehrheit des Grossen Rates wollte jedoch der Argumentation der Motionäre nicht folgen. Der Vorstoss wurde sogar in der abgeschwächten Form des Postulats mit 75:65 Stimmen abgelehnt. Der Widerstand kam vor allem von bürgerlicher Seite. Auch der Hinweis der Motionäre, dass mit dem Ethikrating die administrativen Abläufe bei den Betrieben und in der Verwaltung vereinfacht werden künnten, fand kein Gehür. Das Ethikrating hätte nämlich den zusätzlichen Vorteil, dass die Unternehmen die geforderten Nachweise in den Bereichen Personalfüährung, Sozialversicherungen und Steuern nur noch einmal jährlich erbringen müssten. Bei der heutigen Praxis müssen die Nachweise bei jeder Submission wieder neu eingereicht werden. Eine Reduzierung der Beilagenflut täte dringend Not.

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