Mutloser Entscheid zum Proporzwahlverfahren

Die Kommission des Grossen Rates lehnt die Einführung des Proporzes ab

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat sich mit dem Bericht der Berner Regierung betreffend der Proporzwahl des Regierungsrates auseinandergesetzt. Dabei hat sich die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wie zuvor schon der Regierungsrat mehrheitlich gegen die Einführung des Proporzes ausgesprochen. Aus Sicht von EVP-Grossrat und Kommissionsmitglied Philippe Messerli ist dies ist ein mutloser und enttäuschender Entscheid. Majorzwahlen begünstigen vor allem die grossen und finanzstarken Parteien, wohingegen eine Proporzwahl die Zahl der gewichtslosen Stimmen reduziert sowie zu einem besseren Abbild des Wählerwillens führt. So hat das gegenwärtige Majorzwahlverfahren zur paradoxen Situation geführt, dass der Kanton Bern gegenwärtig von einer rot-grünen Regierungsmehrheit regiert wird, welche bei den Grossratswahlen bloss 36% der Stimmen errungen hat.

Erfreulich ist hingegen die Tatsache, dass sich die vorberatende Kommission mit deutlichem Mehr für die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel bei den Regierungsratswahlen ausgesprochen hat. Damit wird zumindest das bestehende Majorzwahlverfahren optimiert. Mit diesem Entscheid werden Regierungsratswahlen in Zukunft verstärkt zu Persönlichkeits- statt zu blossen Listenwahlen. Die Wahlchancen von Persönlichkeiten, welche ausserhalb der beiden grossen politischen Blöcke stehen, werden damit verbessert. Die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel geht auf die Motion «Für echte und faire Majorzwahlen ohne vorgedruckte Wahlzettel» der Grossräte Philippe Messerli (EVP), Fred Schneiter (EDU) und Ruedi Löffel (EVP) zurück.

Für Grossrat Philippe Messerli ist mit der Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel ein erster wichtiger Schritt in Richtung eines möglichst fairen Wahlverfahrens bei den Regierungsratswahlen erreicht. »Unser Ziel bleibt aber die Einführung des Proporzwahlverfahrens. Denn nur mit dem Proporz ist sichergestellt, dass die politischen Gruppierungen im Verhältnis zu ihrem effektiven Wähleranteil in der Regierung vertreten ist. Die Regierungszusammensetzung wäre gerechter, ausgewogener und würde vor allem besser dem Sitzverhältnis im Grossen Rat entsprechen.” In der kommenden Novembersession wird der regierungsrätliche Bericht zur Proporzwahl der Regierung im Grossen Rat beraten werden. Die EVP wird sich dann dafür einsetzen, dass der Regierungsrat das Projekt weiterverfolgt und eine konkrete Vorlage ausarbeitet. Eine Einführung des Proporzwahlverfahrens wäre dann frühestens auf das Jahr 2014 hin möglich.

Endlich ein wirksamer Passivrauchschutz im Kanton Bern!

Der Grosse Rat stimmt dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen deutlich zu

Der Grosse Rat hat in der Schlussabstimmung das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen mit 97 zu 41 Stimmen bei 12 Enthaltungen deutlich angenommen. Es soll bereits 2009 in Kraft treten.

In öffentlich zugänglichen Innenräumen wie zum Beispiel in Schulen, Kinos, Spitälern und Arztpraxen darf in Zukunft im Kanton Bern nicht mehr geraucht werden. Das Rauchverbot gilt insbesondere auch für Gastgewerbebetriebe. In den Restaurant können allerdings für Raucher abgetrennte Räume, sogenannte Fumoirs, eingerichtet werden. Diese dürfen auch bedient sein. In der ersten Lesung in der Junisession hatte der Grosse Rat das Personal noch umfassender schätzen wollen und sich für unbediente Fumoirs entschieden. In der zweiten Lesung scheiterte jedoch ein entsprechender Antrag von EVP, EDU, SP und Grüne mit 82 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen relativ deutlich. Aus der Sicht eines effektiven Passivrauchschutzes bleiben die bedienten Fumoirs der einzige Wermutstropfen in der Gesetzesvorlage.

Das Rauchverbot in den Restaurants geht auf die im September 2006 überwiesene Motion «Schluss jetzt mit unerwünschtem Rauch im Gastgewerbe!» der Grossräte Ruedi Löffel (EVP), Philippe Messerli (EVP), Ueli Spring (BDP) und Hans Michel (BDP) zurück. Es brauchte mehrere Anläufe und verschiedene Rückschläge, bis das Gesetz endlich verabschiedet werden konnte. Doch der Einsatz hat sich schlussendlich gelohnt. Wir dürfen uns alle auf mehr Lebensqualität freuen.

Philippe Messerli, EVP-Grossrat

Kein Ethikrating im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Grosse Rat lehnt den Vorstoss Messerli/Hadorn knapp ab

In der Septembersession hat der Grosse Rat die Motion «Ethikrating: Arbeitsvergabe mit ethischem Hintergrund» der beiden Grossräte Philippe Messerli (EVP) und Christian Hadorn (SVP) behandelt. Mit ihrem Vorstoss wollen die beiden Motionäre den Regierungsrat damit beauftragen, ein Ethikrating im öffentlichen Beschaffungswesen einzuführen. Bei der Arbeitsvergabe sollen nur noch diejenigen Anbieter berücksichtigt werden, welche die ethischen Mindeststandards erfüllen. Diese Standards sollen aufgrund eines einfachen Ratings ermittelt werden, welches auf sozialen und ökologischen Kriterien beruht. Wer die festgesetzte Mindespunktzahl im Rating nicht erreicht, wird automatisch aus der Submission ausgeschlossen. Auf diese Weise hätten die schwarzen Schafe unter den Unternehmen kaum mehr eine Chance, äffentliche Aufträge zu erhalten.

Zwar können gemäss der kantonalen Submissionverordnung bei Arbeitsvergaben sehr wohl sogenannte weiche Kriterien wie zum Beispiel die Ökologie, die Lehrlingsausbildung, die Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen etc. berücksichtigt werden. Doch zwingend seien diese nicht, wie Messerli während der Ratsdebatte betonte. »Wenn es hart auf hart geht, denn spielen eben doch die harten Kriterien die entscheidende Rolle, und das ist in aller Regel der tiefere Preis. Da müssen wir uns gar nichts vormachen.”

Und hier liegt aus Sicht der beiden Motionäre auch die Krux. Denn nicht immer ist der billigste derjenige Anbieter, welche seine ethischen Verpflichtungen auch wahrnimmt. Wer beispielsweise seine Margen auf Kosten des Personals, der Kreditoren und unter klarer Missachtung gesetzlicher Bestimmungen durchsetzt, handelt nicht nur ethisch verwerflich, sondern er fügt auch der Volkswirtschaft einen Schaden zu und er verschafft sich zudem in ungebührlicher Weise einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern. Dies führt zu einer Verfälschung des Wettbewerbs. Anbieter, welche ihre ethische Verantwortung wahrnehmen, können dadurch benachteiligt werden. Das darf nicht sein.

Die Mehrheit des Grossen Rates wollte jedoch der Argumentation der Motionäre nicht folgen. Der Vorstoss wurde sogar in der abgeschwächten Form des Postulats mit 75:65 Stimmen abgelehnt. Der Widerstand kam vor allem von bürgerlicher Seite. Auch der Hinweis der Motionäre, dass mit dem Ethikrating die administrativen Abläufe bei den Betrieben und in der Verwaltung vereinfacht werden künnten, fand kein Gehür. Das Ethikrating hätte nämlich den zusätzlichen Vorteil, dass die Unternehmen die geforderten Nachweise in den Bereichen Personalfüährung, Sozialversicherungen und Steuern nur noch einmal jährlich erbringen müssten. Bei der heutigen Praxis müssen die Nachweise bei jeder Submission wieder neu eingereicht werden. Eine Reduzierung der Beilagenflut täte dringend Not.

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