Der Nidauer Gemeinderat muss über die Bücher

Erfolgreicher Rückweisungsantrag zum Dachausbau im Verwaltungsgebäude

Im Verwaltungsgebäude an der Schulgasse 2 in Nidau fehlt ein Sitzungszimmer sowie ein Pausenraum. Um diese beiden fehlenden Räumlichkeiten realisieren zu können, wollte der Gemeinderat das Dach für satte 571’000 Franken ausbauen. Ein solch hoher Betrag ist aber für die Erstellung von bloss zwei Zimmer eindeutig übertrieben und lässt sich aus finanzpolitischer Sicht nicht verantworten.

Am 19. Juni 2008 kam nun das Geschäft vor den Stadtrat. Dabei war im Rat die Notwendigkeit des Umbaus grundsätzlich nicht bestritten, wohl aber die hohen Kosten des Projekts. EVP-Stadtrat Philippe Messerli brachte die Stimmungslage im Rat auf den Punkt: »Wir sind für den Dachausbau des Verwaltungsgebäudes, aber nicht zu jedem Preis.” Messerli stellte namens der Fraktion Grüne/EVP einen Rückweisungsauftrag, mit der Auflage eine kostengünstigere Variante auszuarbeiten. Sparmöglichkeiten bestünden mit der Beschränkung des Ausbaus auf das Sitzungszimmer (Verzicht auf den Pausenraum). Eindeutig zu hoch seien die Kosten zudem beim Mobiliar (44’000 Fr. für teure USM-Möbel) sowie bei den Honoraren. Letztere machen mit 102’000 Fr. beinahe 20% der gesamten Projektsumme aus.

Nach einem kurzen Sitzungsunterbruch einigte sich die Fraktion Grüne/EVP und die bürgerliche Fraktion auf einen gemeinsamen Rückweisungsantrag mit einem Kostendach von 450’000 Fr. Der Antrag wurde mit 16:12 Stimmen angenommen. Einzig die SP stimmte gegen die Rückweisung. Nun ist der Gemeinderat gefordert, ein kostengünstigeres Projekt zu realisieren. Wir dürfen gespannt sein.

Passivrauchschutz: Jetzt sind die Kantone gefordert!

Trauerspiel im Nationalrat

Der Nationalrat hat in seiner Debatte vom 11. Juni 2008 vorerst keinen wirksamen Passivrauchschutz beschlossen. Wieder einmal hat sich die Tabaklobby durchgesetzt. Der Nationalrat will Raucherlokale weiterhin ermöglichen, wo keine Fumoirs eingerichtet werden können. Dies ist nichts mehr als eine scheinheilige Lösung, welche keinen wirksamen Passivrauchschutz ermöglicht. Die Folge wäre vielmehr eine Flut von Ausnahmebewilligungen. Entweder richten die Restaurants und Bars ein bedientes Fumoir ein — oder aber sie lassen sich bescheinigen, dass das nicht möglich sei und erklären das ganze Restaurant zur Raucherzone. Geraucht wird in jedem Fall — der Schutz vor Passivrauchen bleibt insbesondere für die Angestellten auf der Strecke.

Doch weil gerade die Passivrauchbelastung im Gastgewerbe so hoch ist, dürfen keine Ausnahmen möglich sein. Restaurants und Bars sollen rauchfrei sein — ausser sie können ein abgetrenntes, ausreichend belüftetes und unbedientes Fumoir einrichten. Nur diese Regelung ist klar, einfach im Vollzug und trägt der Gesundheit der Angestellten Rechnung.

Immerhin dürfen aber die Kantone weitergehende Regelungen beschliessen. Einige haben dies bereits getan. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2008 unlängst ein strenge und klare Regelung beschlossen, welche in Gastgewerbetrieben nur noch unbediente Fumoirs zulässt. Dieses Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen geht auf eine im September 2006 überwiesene Motion «Schluss jetzt mit unerwünschtem Rauch im Gastgewerbe!» der Grossräte Ruedi Löffel (EVP), Philippe Messerli (EVP), Ueli Spring (SVP) und Hans Michel (SVP) zurück. Doch leider versucht die Mehrheit der FDP- und SVP-Fraktion die Einführung des Gesetzes zu verzögern. Beide Parteien haben eine zweite Lesung erzwungen, weshalb die Vorlage in der Septembersession nochmals beraten werden muss. Einer Einführung des Gesetzes auf Mitte 2009 sollte aber nichts im Wege stehen. Damit wäre endlich auch die bernische Bevölkerung vor dem lästigen und gesundheitsschädigenden Passivrauch besser geschützt.

Philippe Messerli, EVP-Grossrat

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