Grundsatzdebatte zum Verhältnis Kirche-Staat

Der Grosse Rat lehnt die Motion Messerli/Löffel ab

Die Landeskirchen sowie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche stehen immer wieder im Brennpunkt des Interesses. Unlängst hat die FDP in einer Motion gefordert, dass die juristischen Personen aus Gründen der Religionsfreiheit von der Kirchensteuerpflicht befreit werden sollten. Im Expertenbericht zum Aufgabendialog wurde sogar explizit eine Trennung von Kirche und Staat gefordert.

Vor diesem Hintergrund haben die beiden EVP-Grossräte Philippe Messerli und Ruedi Lüffel die Motion «Grundsatzdebatte zum künftigen Verhältnis zwischen Kirche und Staat: Trennung, Entflechtung oder Status quo?»eingereicht. Denn eine solche Debatte kann nach Meinung der beiden Motionäre erst dann seriös geführt werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Mangels fundierter Grundlagen könnten schnell einmal falsche Schlüsse gezogen und Fehlentscheidungen gefällt werden. Der Vorstoss fordert deshalb, dass der Regierungsrat in einem Bericht neben einer gründlichen Analyse des bestehenden Verhältnisses auch Szenarien für eine mögliche Umgestaltung aufzeigt. Dabei soll auch konkret quantifziert werden, welche Leistungen die Landeskirchen in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Erziehung für die Allgemeinheit erbringen.

Als weiteres zentrales Anliegen wollen die Motionäre, dass der Regierungsrat auch mögliche Szenarien aufzeigt, wie das Verhältnis des Kantons zu den Freikirchen neu geregelt und verbessert werden künnte. Die Freikirchen leisten ebenfalls einen grossen diakonischen, sozialen und kulturellen Beitrag für die Allgemeinheit, ohne aber in den Genuss steuerlicher Mittel zu kommen und von der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Kanton zu profitieren. Für Messerli und Löffel geht es konkret darum, eine bessere staatliche Anerkennung für die letzteren zu erreichen sowie wieder verbesserte Steuerabzugsmöglichkeiten für die finanziellen Zuwendungen ihrer Mitglieder zu ermöglichen.

Der Grosse Rat hat jedoch die Motion der beiden EVP-Grossräte am 10. Arpil 2008 abgelehnt. Die Mehrheit des Grossen Rates sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, eine weitergehende Analyse zum Verhältnis zwischen Kirche und Staat durchzuführen. Ebenfalls abgelehnt wurde eine von den beiden Motionären vorgeschlagene Beschränkung der Analyse auf den Ist-Zustand. Der Regierungsrat hatte im Vorfeld auf die bereits bestehenden Berichte und Gutachten aus den Jahren 1991 und 1994 hingewiesen. Diese gehen allerdings nur bedingt auf die in der Motion aufgeworfenen Fragen ein.

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