Zwischennutzung für den Expo-Park in Nidau

Der Stadtrat schreibt das Postulat Messerli nicht ab

Seit mehreren Jahren liegt das ehemalige Expo-Gelände brach und ist durch einen Zaun abgesperrt. Dies soll sich nun endlich ändern. Nidau darf es sich nicht länger leisten, ein derart wertvolles Gelände ungenutzt zu lassen. Entgegen dem Willen des Gemeinderates hat der Nidauer Stadtrat am 13. März 2008 mit 14:13 Stimmen entschieden, das Postulat »Zwischennutzung expo.park» von Philippe Messerli (EVP) nicht abzuschreiben. Der Vorstoss war vor 4 Jahren, am 18. März 2004, vom Stadtrat mit deutlichem Mehr überwiesen worden. Das Postulat fordert, dass der Expo-Park bis zur Überführung in eine definitive Nutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sowie für Aktivitäten in den Bereichen Erholung, Freizeit, Sport und Kultur offen stehen soll.

Obwohl der Gemeinderat für die Umsetzung des Vorstosses 4 Jahre Zeit hatte, hat er es versäumt, nach konkreten Läsungen für eine Zwischenlösung zu suchen. Es ist befremdend, dass die Gemeindeexekutive ein vom Stadtrat überwiesenes Postulat abschreiben will, nur weil der Wille zu dessen Umsetzung fehlt. Ein solches Vorgehen ist schlicht inakzeptabel und untergräbt die Autorität des Parlaments. Mit seinem Entscheid, das Postulat nicht abzuschreiben, hat die Mehrheit des Stadtrates aber klar zum Ausdruck gebracht, dass im Expo-Park nun endlich eine Zwischennutzung zugunsten der Bevölkerung realisiert werden soll. Denn bis zu einer definitiven Nutzung können noch Jahre vergehen. Der Gemeinderat ist jetzt aufgefordert, eine konkrete Lösung an die Hand zu nehmen. Wir dürfen gespannt sein.

Ethikrating: Arbeitsvergabe mit ethischem Hintergrund

Motion eingereicht

Die Problematik beim heutigen Submissionsverfahren besteht darin, dass die Öffentlichkeit und halböffentliche Betriebe ihre Aufträge oft an den billigsten Anbieter vergeben. Bei der Begründung steht beim Vergabegrund in der Regel, man habe das »wirtschaftlich günstigste Angebot” gewählt. Mangels einer ganzheitlichen Sicht ist mit dieser Aussage häufig das billigste Angebot gemeint. Andere Kriterien spielen zumeist eine untergeordnete Rolle.

Nicht immer ist jedoch der billigste derjenige Anbieter, welche seine ethischen Verpflichtungen auch wahrnimmt. Wer beispielsweise seine Margen auf Kosten des Personals, der Kreditoren und unter klarer Missachtung gesetzlicher Bestimmungen durchsetzt, handelt nicht nur ethisch verwerflich, sondern fügt auch der Volkswirtschaft einen Schaden zu und verschafft sich zudem in ungebührlicher Weise einen Vorteil gegenüber anderen Anbieter. Der Wettbewerb im Submissionsverfahren wird dadurch verfälscht. Anbieter, welche sich ethisch korrekt verhalten, können benachteiligt werden.

Die beiden Grossröte Philippe Messerli (EVP) und Christian Hadorn (SVP)wollen dies mit ihrer Motion «Ethikrating: Arbeitsvergabe mit ethischem Hintergrund» ändern. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollen nur noch Anbieter berücksichtigt werden, welche ethische Minimalstandards erfüllen. Diese Standards sollen aufgrund eines einfachen Ratings ermittelt werden, welches beispielsweise die folgenden sozialen und ökologischen Kriterien umfassen könnte:

  • Personalführung (termingerechte Überweisung von AHV, BVG und MwSt. und Lohnzahlungen, Einhaltung des GAV, transparente Arbeitszeitkontrolle)
  • Geschäftsführung (Verzicht auf Preisabsprachen, rechtzeitige Ausführung von Garantiearbeiten, pünktliche Bezahlung der Kreditoren, Ablehnung von Schwarzgeld)
  • Ausbildung (Anteil von Lehrstellen und Praktikumsplätzen)
  • Integration (Anteil der beeinträchtigten, schwachen und benachteiligten Personen)
  • Ökologie und Nachhaltigkeit (Bevorzugung von Lieferanten mit kurzen Transportwegen, konsequente Förderung von nachhaltigen Produkten im Betrieb)

Firmen, welche die ethischen Standards nicht erfüllen (minimale Anzahl Punkte im Rating nicht erreichen), würden dabei bereits im Vorfeld aus dem Submissionsverfahren ausscheiden. Unwahre Einträge im Deklarationsformular und/oder Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen hätten je nach Schwere entsprechende Punkteabzüge im Rating zur Folge.

Ein wichtiger Vorteil eines solches Ratings wäre, dass dem Kanton und den Gemeinden im Beschaffungswesen inskünftig standardisierte und einheitliche Beurteilungskriterien zur Verfügung stünden. Die Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien müssten nicht bei jedem Verfahren über Fragebogen von den einzelnen Anbietern separat eingeholt werden. Auch für die Unternehmen würden mit einem solchen Vorgehen die administrativen Aufwendungen erleichtert.

Mit dem Projekt www.ethikrating.ch des Spiezers Unternehmers Markus Wenger besteht zudem seitens der Wirtschaft bereits ein ausgearbeitetes Konzept, welches bei der Arbeitsvergabe verstärkt auch die ethischen Komponenten mitberücksichtigt. Es könnte bei der Änderung des Submissionsverfahrens als wichtige Grundlage dienen.

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