Die christlich-abendländischen Werte stärken

Ohne feste Wertebasis ist keine erfolgreiche Integration möglich

Nur wenn wir unsere eigene christlich-abendländischen Wertebasis, Geschichte und Kultur kennen und begreifen, sind wir auch fähig und stark genug, um Menschen aus anderen Kulturen und Religionen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Eine wichtige Rolle für die Förderung unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses kommt dabei ohne Zweifel der Schule zu.

Mit der Motion «Integration fördern — die christlich-abendländischen Werte stärken» wollen die drei Grossräte Philippe Messerli (EVP), Marc Jost (EVP) und Andreas Brönnimann (EDU) deshalb den Regierungsrat des Kantons Bern beauftragen, sich bei der nächsten Lehrplanrevision bzw. im Rahmen der laufenden sprachregionalen Lehrplanharmonisierung der Volksschule verstärkt für Inhalte einzusetzen, welche das Verständnis der christlich-abendländischen Werte, Geschichte und Kultur fördern. Für den Bereich «Werte und Religionen» sollen die Inhalte auf die gesellschaftlich bedeutendsten Religionen des christlich-abendländischen Kulturkreises konzentriert werden. Nach dem Willen der drei Motionäre ist dabei der Vermittlung biblischer Überlieferungen sowie christlicher Werte, Feiertage und Traditionen in der Volksschule wieder ein stärkeres Gewicht zu verleihen.

Die religiöse Durchmischung unserer Gesellschaft ist so weit vorangeschritten, dass Fragen nach unserer gemeinsamen kulturellen Grundlage, Wertebasis und Identität wieder verstärkt in den Vordergrund rücken. Die Migrantinnen und Migranten fordern uns heraus und halten uns den Spiegel vor Augen. Der holländische Soziologe und renommierte Immigrationsexperte Paul Scheffer sieht hier denn auch eine besondere Herausforderung für die westlichen Gesellschaften: «Wir können Migranten nicht auffordern, Teil einer Gesellschaft zu werden, zu der wir selbst nicht gehören wollen. (…) Wer nach Integration strebt, muss deutlich machen, was die Grundlagen der eigenen Gesellschaft sind; wer den Respekt vor der Rechtsordnung fördern will, muss selbst wissen, was diese Regeln beinhalten. Wer das kulturelle Erbe weitergeben möchte, muss eine Vorstellung davon haben, was das Wesentliche in der eigenen Kulturgeschichte ist.»

Eine erfolgreiche Integrationspolitik sowie die vielbeschworene Toleranz gegenüber anderen Religionen und Kulturen setzen voraus, dass sich unsere Gesellschaft über die Normen und Werte einig ist, die sie unter keinen Umständen zur Disposition stellen will. Dazu müssen wir uns jedoch unserer eigenen kulturellen, religiösen und geschichtlichen Wurzeln bewusst sein. Dieses Selbstverständnis muss in der Schule wieder verstärkt vermittelt und gefördert werden. Zum selben Schluss kommt auch der populäre deutsche Fernsehjournalist und studierte Theologe Peter Hahne: Für ihn ist klar: «Wir brauchen verbindlichen Religionsunterricht für unsere Kinder, denn je mehr Multikulti in der Gesellschaft, desto wichtiger wird fundiertes Wissen über die eigenen Wurzeln und Werte.» Die Religion dürfe in der Schule nicht zu einem Randfach verkommen. Denn: «Wer wirklich tolerant sein und Brücken bauen will, benötigt ein festes Fundament. Werte sind nicht in luftleerem Raum entstanden. Sie haben bei uns eine Geschichte, die untrennbar mit dem christlichen Glauben verbunden ist.»

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) hat am 22. Oktober 2007 ein vielbeachtetes Positionspapier verabschiedet, in welchem die Lehrpersonen aufgerufen werden, den «unverbräuchlichen Kern unserer gesellschaftlichen Grundwerte» in der Schule hochzuhalten und zu vermitteln. Gemäss dem LCH sollen dabei auch Feiern mit christlichem Hintergrund im Schulalltag möglich sein. Zwar sei die Schule zu konfessioneller Neutralität verpflichtet und es dürfe niemand zu religiösen Handlungen gezwungen werden. In ihrem Auftrag der Vermittlung von Werthaltungen und Einstellungen müsse die Schule aber normativ wirken. «Das geht nicht ohne Grundwerte, d.h. nicht ohne Bekenntnis zu bestimmten Grundwerten und Abgrenzung gegenüber Wertsystemen, die diese Grundwerte bedrohen. Zudem kann der Grossteil der schweizerischen und europäischen Geschichte, der gesellschaftlichen Konventionen und Kulturgüter (…) nicht verstanden werden ohne Grundkenntnisse der jüdisch-christlichen Wurzeln.»

Der LCH kommt in seinem Positionspapier zum Schluss, dass die «Wertebildung und die religiöse Bildung» in den Lehrplan zu integrieren sind. Zum einen gehe es darum, «der drohenden Ignoranz gegenüber den geschichtlichen Grundlagen unserer Gesellschaft bzw. unserer Kultur» entgegenzuwirken. Zum anderen verlange auch «die Persönlichkeitsentwicklung des Individuums eine Grundbesinnung auf die Grundfragen der menschlichen Existenz: Wer bin ich als Mensch? Wozu bin ich da? Was war vor der Geburt und wird nach dem Tode sein?»

Bestrebungen, unsere religiösen und kulturellen Werte wieder verstärkt in der Schule zu vermitteln, gibt es bereits in anderen Kantonen. So hat etwa der Kanton Zürich 2008 den Religionsunterricht an der Primarschule wieder eingeführt, nachdem er vier Jahre zuvor das Fach «Biblische Geschichte» abgeschafft hatte. Das neue Fach «Religion und Kultur» ist an den Zürcher Schulen obligatorisch. Es muss von allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit besucht werden. Die Wiedereinführung des Religionsunterrichts geschah in Zürich nicht zuletzt aus der Überzeugung, dass zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft die Werteerziehung eine wichtige Grundlage darstellt. Gemäss der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) soll den Schülerinnen und Schülern aufgezeigt werden, «dass Werte eine religiöse Verankerung haben».

Vorgedruckte Wahlzettel abgeschafft

Der Grosse Rat setzt die Motion Messerli um

Der Grosse Rat hat sich zu Beginn der Novembersession mit deutlichem Mehr für die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel bei Regierungsratswahlen ausgesprochen. Damit wird das bestehende Majorzwahlverfahren optimiert. Die Regierungsratswahlen werden in Zukunft verstärkt zu Persönlichkeits- statt zu blossen Listenwahlen. Die Wahlchancen von Persönlichkeiten, welche ausserhalb der beiden grossen politischen Blöcke stehen, werden damit verbessert. Die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel geht auf die überwiesene Motion «Für echte und faire Majorzwahlen ohne vorgedruckte Wahlzettel» der Grossräte Philippe Messerli (EVP), Fred Schneiter (EDU) und Ruedi Löffel (EVP) zurück.

Für das Jahr 2010 kündigen sich sehr spannende Regierungsratswahlen an. In Zukunft erhalten die Wählerinnen und Wähler mit den Wahlunterlagen einen leeren amtlichen Wahlzettel mit so vielen Linien wie Mandate zu vergeben sind sowie eine Namensliste mit den Fotos aller Kandidierenden. Die Chancengleichheit unter den Kandidierenden wird damit verbessert. Denn kleine Parteien und unabhängig Kandidierende hatten oft die finanziellen Ressourcen nicht, um vorgedruckte Wahlzettel drucken zu lassen.

Der Verzicht auf ausseramtliche Wahlzettel hat schliesslich auch den Vorteil, dass in Zukunft weniger Stimmen für ungültig erklärt werden müssen. Einzelne Wählerinnen und Wähler legen jeweils bei der brieflichen Stimmabgabe mehrere Wahlzettel in das Briefcouvert. Diese Stimmen waren in der Vergangenheit alle verloren.

Mehr Wahlgerechtigkeit – Wahlkreisreform 2010 NEIN

Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2008

Am 30. November 2008 stimmen die Stimmberechtigten des Kantons Bern über die Wahlkreisreform 2010 ab. Es geht darum, die Wahlkreise an die neuen Gebietseinheiten der dezentralen Verwaltungsreform anzupassen. Die Notwendigkeit einer solchen Anpassung ist unbestritten. Die vom Grossen Rat beschlossene Wahlkreiseinteilung ist jedoch in mehrfacher Hinsicht problematisch. Gegen die Neugestaltung der Wahlkreise sprechen vor allem die folgenden vier Gründe:

1. Die Wahlkreisrefom ist ungerecht und unfair

Wahlen sind dann gerecht, wenn möglichst alle abgegebenen Stimmen gleich viel Einfluss auf das Wahlresultat haben. Dieses wichtige Ziel wird mit der Wahlkreisreform 2010 zuwenig erreicht. Es werden relativ kleine Wahlkreise geschaffen (z.B. Berner Jura, Oberaargau, Emmental). Viele Wählerinnen und Wähler werden vergeblich an den Wahlen teilnehmen. Ihre Stimmen haben als sogenannte gewichtslose Stimmen keinen Einfluss auf das Wahlresultat.

2. Die Wahlkreiseinteilung ist unübersichtlich

Für die Wählerinnen und Wähler ist die neue Wahlkreiseinteilung nur schwer nachvollziehbar, weil sie nicht nach logischen und einheitlichen Kriterien erfolgt. Mal bilden die Verwaltungsregionen (Berner Jura, Seeland), mal einzelne Verwaltungskreise (Oberaargau, Emmental, Thun), dann wieder mehrere Verwaltungskreise (Oberland) zusammen einen Wahlkreis. Andernorts werden künstliche Grenzen gezogen, die gar nicht der Verwaltungsregion entsprechen (Mitteland Nord und Mittelland Süd). Wäre es wirklich darum gegangen, die Wahlkreise der neuen Verwaltungsorganisation (Reform der dezentralen Verwaltung) anzupassen, dann wären klarere Verhältnisse geschaffen worden.

3. Die Wahlkreisreform ist ein klarer Rückschritt

Die neue Wahlkreiseinteilung bringt gegenüber den aktuellen Wahlkreisen eine klare Verschlechterung. Neu sind 9 statt wie bisher 8 Wahlkreise vorgesehen. Diese wurden teilweise stark verkleinert. Neu hat der Wahlkreis Oberaargau nur noch 12 Sitze (vorher 25) und der Wahlkreis Emmental 15 Sitze (vorher 17). Der Wahlkreis Mittelland wurde sogar zweigeteilt. Die durchschnittliche Wahlkreisgrösse wird von heute 20 auf 17.8 Sitze reduziert. Die grossen Parteien haben vor allem für sich selber geschaut. Sie sind auch die Profiteure der verkleinerten Wahlkreise. überproportional begünstigt werden vor allem die SVP und die SP.

4. Die Wahlkreiserform ist keine echte Reform

Eine bessere Gleichberechtigung der Wählerinnen und Wähler wird durch grössere Wahlkreise oder mit dem neuen, transparenten und fairen Wahlverfahren (Doppelter Pukelsheim) der Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich erreicht. Mit einem NEIN zur Wahlkreisreform 2010 wird der Weg frei für eine echte Reform, welche diesen Namen auch wirklich verdient!

Auf der Website www.wahlkreisreform.ch sind weitere Infos zur Wahlkreisreform sowie zum gegnerischen Komitee »Mehr Wahlgerechtigkeit — Wahlkreisreform NEIN” enthalten.

EVP Nidau für Tempo 40

Mitwirkungsverfahren zur Verkehrssicherheit und Wohnqualität in den Quartieren

Der EVP Nidau ist die Verkehrssicherheit sowie die Erhöhung der Wohnqualität in der Stadt Nidau ein grosses Anliegen. Zwar wurde die Stadt Nidau in den letzten Jahren glücklicherweise von schweren Unfällen verschont. Dennoch besteht ein gewisser Handlungsbedarf. So werden beispielsweise die Geschwindigkeitslimiten gerade in den bereits bestehenden Tempo-30-Zonen am Aalmattenweg und an der Bielstrasse zuwenig gut eingehalten.

Gegenüber den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Lösungsansätzen und Massnahmenkonzepten zur Verkehrssicherheit und Wohnqualität in den Quartieren hat die EVP einige Vorbehalte. Eine flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen lehnt die EVP ab. Sie beantragt dem Gemeinderat als Alternative, auf dem gesamten Stadtgebiet (inklusive Hauptstrasse) flächendeckend Tempo 40 einzuführen. Dies hätte den grossen Vorteil, dass auf kostspielige bauliche Massnahmen verzichtet werden könnte.

Sollte der Gemeinderat dennoch am vorliegenden Entwurf mit einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 festhalten, so macht die EVP beliebt, zumindest die folgenden Punkte und Aspekte in das definitive Projekt einfliessen zu lassen:

– Es ist ein kostengünstigeres Projekt anzustreben. Die vorgesehenen baulichen Massnahmen sind auf das absolute Minimum sowie prioritär auf die wirklich geführlichen Problemzonen zu beschränken.

– Die Hauptstrasse und damit auch der Kanton muss von Beginn weg in die Projektrealisierung einbezogen werden. Es macht wenig Sinn, wenn die Hauptstrasse als zentrale Verkehrsachse aus dem Gesamtkonzept herausgelöst wird.

– In den bereits bestehenden Tempo 30-Zonen im Quartier Aalmatten sowie in der Bielstrasse werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu wenig gut eingehalten. Als Sofortmassnahme sind deshalb die Kontrollen vor allem auch in den Hauptverkehrszeiten zu verschärfen.

– Es ist zudem generell zu prüfen, inwiefern in den von Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders betroffenen Gebiete feste Radaranlagen eingerichtet werden könnten.

Mutloser Entscheid zum Proporzwahlverfahren

Die Kommission des Grossen Rates lehnt die Einführung des Proporzes ab

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat sich mit dem Bericht der Berner Regierung betreffend der Proporzwahl des Regierungsrates auseinandergesetzt. Dabei hat sich die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wie zuvor schon der Regierungsrat mehrheitlich gegen die Einführung des Proporzes ausgesprochen. Aus Sicht von EVP-Grossrat und Kommissionsmitglied Philippe Messerli ist dies ist ein mutloser und enttäuschender Entscheid. Majorzwahlen begünstigen vor allem die grossen und finanzstarken Parteien, wohingegen eine Proporzwahl die Zahl der gewichtslosen Stimmen reduziert sowie zu einem besseren Abbild des Wählerwillens führt. So hat das gegenwärtige Majorzwahlverfahren zur paradoxen Situation geführt, dass der Kanton Bern gegenwärtig von einer rot-grünen Regierungsmehrheit regiert wird, welche bei den Grossratswahlen bloss 36% der Stimmen errungen hat.

Erfreulich ist hingegen die Tatsache, dass sich die vorberatende Kommission mit deutlichem Mehr für die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel bei den Regierungsratswahlen ausgesprochen hat. Damit wird zumindest das bestehende Majorzwahlverfahren optimiert. Mit diesem Entscheid werden Regierungsratswahlen in Zukunft verstärkt zu Persönlichkeits- statt zu blossen Listenwahlen. Die Wahlchancen von Persönlichkeiten, welche ausserhalb der beiden grossen politischen Blöcke stehen, werden damit verbessert. Die Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel geht auf die Motion «Für echte und faire Majorzwahlen ohne vorgedruckte Wahlzettel» der Grossräte Philippe Messerli (EVP), Fred Schneiter (EDU) und Ruedi Löffel (EVP) zurück.

Für Grossrat Philippe Messerli ist mit der Abschaffung der ausseramtlichen Wahlzettel ein erster wichtiger Schritt in Richtung eines möglichst fairen Wahlverfahrens bei den Regierungsratswahlen erreicht. »Unser Ziel bleibt aber die Einführung des Proporzwahlverfahrens. Denn nur mit dem Proporz ist sichergestellt, dass die politischen Gruppierungen im Verhältnis zu ihrem effektiven Wähleranteil in der Regierung vertreten ist. Die Regierungszusammensetzung wäre gerechter, ausgewogener und würde vor allem besser dem Sitzverhältnis im Grossen Rat entsprechen.” In der kommenden Novembersession wird der regierungsrätliche Bericht zur Proporzwahl der Regierung im Grossen Rat beraten werden. Die EVP wird sich dann dafür einsetzen, dass der Regierungsrat das Projekt weiterverfolgt und eine konkrete Vorlage ausarbeitet. Eine Einführung des Proporzwahlverfahrens wäre dann frühestens auf das Jahr 2014 hin möglich.

Endlich ein wirksamer Passivrauchschutz im Kanton Bern!

Der Grosse Rat stimmt dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen deutlich zu

Der Grosse Rat hat in der Schlussabstimmung das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen mit 97 zu 41 Stimmen bei 12 Enthaltungen deutlich angenommen. Es soll bereits 2009 in Kraft treten.

In öffentlich zugänglichen Innenräumen wie zum Beispiel in Schulen, Kinos, Spitälern und Arztpraxen darf in Zukunft im Kanton Bern nicht mehr geraucht werden. Das Rauchverbot gilt insbesondere auch für Gastgewerbebetriebe. In den Restaurant können allerdings für Raucher abgetrennte Räume, sogenannte Fumoirs, eingerichtet werden. Diese dürfen auch bedient sein. In der ersten Lesung in der Junisession hatte der Grosse Rat das Personal noch umfassender schätzen wollen und sich für unbediente Fumoirs entschieden. In der zweiten Lesung scheiterte jedoch ein entsprechender Antrag von EVP, EDU, SP und Grüne mit 82 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen relativ deutlich. Aus der Sicht eines effektiven Passivrauchschutzes bleiben die bedienten Fumoirs der einzige Wermutstropfen in der Gesetzesvorlage.

Das Rauchverbot in den Restaurants geht auf die im September 2006 überwiesene Motion «Schluss jetzt mit unerwünschtem Rauch im Gastgewerbe!» der Grossräte Ruedi Löffel (EVP), Philippe Messerli (EVP), Ueli Spring (BDP) und Hans Michel (BDP) zurück. Es brauchte mehrere Anläufe und verschiedene Rückschläge, bis das Gesetz endlich verabschiedet werden konnte. Doch der Einsatz hat sich schlussendlich gelohnt. Wir dürfen uns alle auf mehr Lebensqualität freuen.

Philippe Messerli, EVP-Grossrat

Kein Ethikrating im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Grosse Rat lehnt den Vorstoss Messerli/Hadorn knapp ab

In der Septembersession hat der Grosse Rat die Motion «Ethikrating: Arbeitsvergabe mit ethischem Hintergrund» der beiden Grossräte Philippe Messerli (EVP) und Christian Hadorn (SVP) behandelt. Mit ihrem Vorstoss wollen die beiden Motionäre den Regierungsrat damit beauftragen, ein Ethikrating im öffentlichen Beschaffungswesen einzuführen. Bei der Arbeitsvergabe sollen nur noch diejenigen Anbieter berücksichtigt werden, welche die ethischen Mindeststandards erfüllen. Diese Standards sollen aufgrund eines einfachen Ratings ermittelt werden, welches auf sozialen und ökologischen Kriterien beruht. Wer die festgesetzte Mindespunktzahl im Rating nicht erreicht, wird automatisch aus der Submission ausgeschlossen. Auf diese Weise hätten die schwarzen Schafe unter den Unternehmen kaum mehr eine Chance, äffentliche Aufträge zu erhalten.

Zwar können gemäss der kantonalen Submissionverordnung bei Arbeitsvergaben sehr wohl sogenannte weiche Kriterien wie zum Beispiel die Ökologie, die Lehrlingsausbildung, die Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen etc. berücksichtigt werden. Doch zwingend seien diese nicht, wie Messerli während der Ratsdebatte betonte. »Wenn es hart auf hart geht, denn spielen eben doch die harten Kriterien die entscheidende Rolle, und das ist in aller Regel der tiefere Preis. Da müssen wir uns gar nichts vormachen.”

Und hier liegt aus Sicht der beiden Motionäre auch die Krux. Denn nicht immer ist der billigste derjenige Anbieter, welche seine ethischen Verpflichtungen auch wahrnimmt. Wer beispielsweise seine Margen auf Kosten des Personals, der Kreditoren und unter klarer Missachtung gesetzlicher Bestimmungen durchsetzt, handelt nicht nur ethisch verwerflich, sondern er fügt auch der Volkswirtschaft einen Schaden zu und er verschafft sich zudem in ungebührlicher Weise einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern. Dies führt zu einer Verfälschung des Wettbewerbs. Anbieter, welche ihre ethische Verantwortung wahrnehmen, können dadurch benachteiligt werden. Das darf nicht sein.

Die Mehrheit des Grossen Rates wollte jedoch der Argumentation der Motionäre nicht folgen. Der Vorstoss wurde sogar in der abgeschwächten Form des Postulats mit 75:65 Stimmen abgelehnt. Der Widerstand kam vor allem von bürgerlicher Seite. Auch der Hinweis der Motionäre, dass mit dem Ethikrating die administrativen Abläufe bei den Betrieben und in der Verwaltung vereinfacht werden künnten, fand kein Gehür. Das Ethikrating hätte nämlich den zusätzlichen Vorteil, dass die Unternehmen die geforderten Nachweise in den Bereichen Personalfüährung, Sozialversicherungen und Steuern nur noch einmal jährlich erbringen müssten. Bei der heutigen Praxis müssen die Nachweise bei jeder Submission wieder neu eingereicht werden. Eine Reduzierung der Beilagenflut täte dringend Not.

Der Nidauer Gemeinderat muss über die Bücher

Erfolgreicher Rückweisungsantrag zum Dachausbau im Verwaltungsgebäude

Im Verwaltungsgebäude an der Schulgasse 2 in Nidau fehlt ein Sitzungszimmer sowie ein Pausenraum. Um diese beiden fehlenden Räumlichkeiten realisieren zu können, wollte der Gemeinderat das Dach für satte 571’000 Franken ausbauen. Ein solch hoher Betrag ist aber für die Erstellung von bloss zwei Zimmer eindeutig übertrieben und lässt sich aus finanzpolitischer Sicht nicht verantworten.

Am 19. Juni 2008 kam nun das Geschäft vor den Stadtrat. Dabei war im Rat die Notwendigkeit des Umbaus grundsätzlich nicht bestritten, wohl aber die hohen Kosten des Projekts. EVP-Stadtrat Philippe Messerli brachte die Stimmungslage im Rat auf den Punkt: »Wir sind für den Dachausbau des Verwaltungsgebäudes, aber nicht zu jedem Preis.” Messerli stellte namens der Fraktion Grüne/EVP einen Rückweisungsauftrag, mit der Auflage eine kostengünstigere Variante auszuarbeiten. Sparmöglichkeiten bestünden mit der Beschränkung des Ausbaus auf das Sitzungszimmer (Verzicht auf den Pausenraum). Eindeutig zu hoch seien die Kosten zudem beim Mobiliar (44’000 Fr. für teure USM-Möbel) sowie bei den Honoraren. Letztere machen mit 102’000 Fr. beinahe 20% der gesamten Projektsumme aus.

Nach einem kurzen Sitzungsunterbruch einigte sich die Fraktion Grüne/EVP und die bürgerliche Fraktion auf einen gemeinsamen Rückweisungsantrag mit einem Kostendach von 450’000 Fr. Der Antrag wurde mit 16:12 Stimmen angenommen. Einzig die SP stimmte gegen die Rückweisung. Nun ist der Gemeinderat gefordert, ein kostengünstigeres Projekt zu realisieren. Wir dürfen gespannt sein.

Passivrauchschutz: Jetzt sind die Kantone gefordert!

Trauerspiel im Nationalrat

Der Nationalrat hat in seiner Debatte vom 11. Juni 2008 vorerst keinen wirksamen Passivrauchschutz beschlossen. Wieder einmal hat sich die Tabaklobby durchgesetzt. Der Nationalrat will Raucherlokale weiterhin ermöglichen, wo keine Fumoirs eingerichtet werden können. Dies ist nichts mehr als eine scheinheilige Lösung, welche keinen wirksamen Passivrauchschutz ermöglicht. Die Folge wäre vielmehr eine Flut von Ausnahmebewilligungen. Entweder richten die Restaurants und Bars ein bedientes Fumoir ein — oder aber sie lassen sich bescheinigen, dass das nicht möglich sei und erklären das ganze Restaurant zur Raucherzone. Geraucht wird in jedem Fall — der Schutz vor Passivrauchen bleibt insbesondere für die Angestellten auf der Strecke.

Doch weil gerade die Passivrauchbelastung im Gastgewerbe so hoch ist, dürfen keine Ausnahmen möglich sein. Restaurants und Bars sollen rauchfrei sein — ausser sie können ein abgetrenntes, ausreichend belüftetes und unbedientes Fumoir einrichten. Nur diese Regelung ist klar, einfach im Vollzug und trägt der Gesundheit der Angestellten Rechnung.

Immerhin dürfen aber die Kantone weitergehende Regelungen beschliessen. Einige haben dies bereits getan. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2008 unlängst ein strenge und klare Regelung beschlossen, welche in Gastgewerbetrieben nur noch unbediente Fumoirs zulässt. Dieses Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen geht auf eine im September 2006 überwiesene Motion «Schluss jetzt mit unerwünschtem Rauch im Gastgewerbe!» der Grossräte Ruedi Löffel (EVP), Philippe Messerli (EVP), Ueli Spring (SVP) und Hans Michel (SVP) zurück. Doch leider versucht die Mehrheit der FDP- und SVP-Fraktion die Einführung des Gesetzes zu verzögern. Beide Parteien haben eine zweite Lesung erzwungen, weshalb die Vorlage in der Septembersession nochmals beraten werden muss. Einer Einführung des Gesetzes auf Mitte 2009 sollte aber nichts im Wege stehen. Damit wäre endlich auch die bernische Bevölkerung vor dem lästigen und gesundheitsschädigenden Passivrauch besser geschützt.

Philippe Messerli, EVP-Grossrat

Keine Willkür bei den Einbürgerungen

Nein zur SVP-Initiative für «demokratische Einbürgerungen»

Die SVP-Initiative »für demokratische Einbürgerungen” fordert zwei Dinge. Erstens soll jede Gemeinde in der Schweiz selber festlegen können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Die hierfür zuständige kommunale Einheit könnte das Parlament, eine Kommission, die Gemeindeversammlung, die Exekutive oder auch das Volk sein. Diskriminierende und willkürliche Einbürgerungsentscheide an der Urne, so wie dies eine zeitlang in der Luzerner Gemeinde Emmen praktiziert wurde, wären somit trotz negativem Bundesgerichtsurteil wieder möglich. Urnenentscheide sind vor allem deswegen problematisch, weil sie nicht begründet werden können.

Zudem dürften die Kantone nicht mehr frei darüber bestimmen, welches kommunale Organ für die Einbürgerungsentscheide zuständig sein soll. Der deutliche Entscheid des Berner Stimmvolks vom 25. September 2005, wonach die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ausschliesslich durch die Gemeindeexekutiven zu erfolgen hat, würde wieder rückgängig gemacht. Dies wäre ein klarer Rückschritt gegenüber der heute bestehenden und bewährten Praxis im Kanton Bern.

Zweitens verlangt die Initiative, dass Entscheide über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts endgültig sind. Dies hiesse konkret, dass für negative Einbürgerungsentscheide, welche unter schwerwiegenden Verfahrensmängeln oder bei einer klaren Verletzung der Grundrechte zustande gekommen sind, keine Rekursmöglichkeiten bei einer übergeordneten Instanz mehr bestünden. Eine solche Bestimmung ist nicht nur rechtsstaatlich äusserst fragwürdig, sondern sie verletzt auch internationale Bestimmungen und das Völkerrecht.

Mit der Annahme der SVP-Initiative wären also im Einbürgerungsverfahren zwei wichtige rechtsstaatliche Minimalanforderungen nicht mehr gewährleistet: Erstens das Prinzip, dass jeder Entscheid begründet werden muss. Und zweitens das Prinzip, dass jeder Entscheid auch angefochten werden kann. Sämtliche Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten haben das Recht auf ein faires und rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren. Die SVP-Initiative stellt dies alles in Frage. Sie ist abzulehnen, weil sie willkürliche und diskriminierende Einbürgerungsentscheide ermöglicht.

Philippe Messerli, Grossrat und Vizepräsident der Einbürgerungskommission Nidau

Archiv