Verstärkte Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe

Der Grosse Rat überweist die Motion deutlich

Mit deutlichem Mehr hat der Grosse Rat die überparteiliche Motion «Für eine glaubwürdige und effiziente Sozialhilfe: Vertrauen stärken, Missbrauch bekämpfen» der Seeländer Grossräte Adrian Kneubühler (FDP), Philippe Messerli (EVP) und Heinz Siegenthaler (SVP) in allen Punkten überwiesen. Damit werden in der Sozialhilfe wichtige Weichenstellungen für eine effizientere Missbrauchsbekämpfung gestellt.

Der missbräuchliche Bezug von Sozialhilfeleistungen und damit die Zweckentfremdung von Steuergeldern dürfe in keiner Art und Weise toleriert werden, betonte Philippe Messerli im Rat. Neben der Aufdeckung von Missbrauchsfällen gehe es mit dem Ausbau von Kontrollmassnahmen auch ganz klar darum, das verlorene Vertrauen in die Sozialhilfe zurück zu gewinnen. Zudem würden damit die Sozialarbeiterinnen und -arbeiter wirksam von zeitaufwändigen Kontroll- und Abklärungsarbeiten entlastet. Dies ermögliche es den Sozialdiensten, sich vermehrt um die soziale und berufliche Integration der Bezügerinnen und Bezüger zu kümmern. «Hauptziel der Sozialhilfe bleibt, die Klienten in ein finanziell eigenständigeres Leben zurückzuführen», so Messerli.

Mit der überweisung der Motion werden zwei wichtige Grundsätze in der künftigen Ausgestaltung der Missbrauchsbekämpfung geregelt:

  1. Im heutigen Finanzierungssystem der Sozialhilfe besteht ein Paradox. Die Gemeinden müssen zusätzliche Massnahmen in der Missbrauchsbekämpfung selber bezahlen, allfällige daraus entstehende Erträge fliessen jedoch fast ausschliesslich in den Topf des Lastenausgleichs zurück. Für die Gemeinden bestehen damit heute keine Anreize, den Missbrauch aktiver zu bekämpfen. Neu soll die Missbrauchsbekämpfung deshalb über den Finanz- und Lastenausgleich oder eventuell über andere finanzielle Anreize gefördert werden. Dieser Punkt wurde vom Grossen Rat mit 115:9 Stimmen angenommen.
  2. Den Gemeinden wird dabei aber bewusst offen gelassen, ob sie den Missbrauch im Rahmen der bestehenden Organisation oder mit dem Instrument eines Sozialinspektors angehen wollen. Auf diese Weise soll bewusst auf die spezifisch kommunalen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Das Prinzip der Gemeindeautonomie bleibt unangetastet und wird sogar noch gestärkt. Dieser Punkt wurde vom Grossen Rat mit 93:30 Stimmen angenommen.

Gefordert ist nun, dass Regierung und Verwaltung den Willen des Parlaments rasch verwirklichen. Die Motionäre werden die konkrete Umsetzung aufmerksam mitverfolgen und bleiben am Ball.

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