Integration von Menschen mit einer Behinderung

26. April 2011

Philippe Messerli reicht 2 Vorstösse ein

Mit der 6. IV-Revision sollen über 16‘500 IV-Bezüger/innen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieses ambitiöse Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Privatwirtschaft auch genügend Stellen für Menschen mit einer Behinderung geschaffen werden. Die EVP Nidau nimmt sich nun dieser Problematik auf lokaler Ebene an.

Mit einer Motion fordert EVP-Stadtrat Philippe Messerli, dass die Stadt Nidau diejenigen Unternehmen, welche Stellen im Bereich der beruflichen Integration anbieten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig bevorzugt behandelt. Damit soll für Betriebe ein Anreiz geschaffen werden, vermehrt Menschen anzustellen, die aufgrund einer verminderten Leistungsfähigkeit den hohen Ansprüchen der Arbeitswelt nicht vollumfänglich zu genügen vermögen.

Unternehmen, die behinderte und weniger leistungsfähigere Menschen beschäftigen, nehken in sozialer und volkswirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Aufgabe wahr. Weil durch die Beschäftigung dieser Menschen jedoch oft Mehraufwendungen und zusätzliche Kosten entstehen, haben die betreffenden Betriebe nicht die “gleich langen Spiesse” wie Firmen, die sich nicht um die Integration benachteiligter Menschen kümmern. Nach dem Willen der EVP soll deshalb die Stadt Nidau anerkennen, wenn Unternehmen soziale Aufgaben erfüllen, die das Gemeinwesen wesentlich entlasten.

Mit einer Interpellation will Messerli zudem vom Gemeinderat wissen, was die Stadt Nidau als Arbeitgeberin konkret für die Integration von Menschen mit einer Behinderung unternimmt und ob sie in diesem Bereich zusätzliche Massnahmen zu ergreifen gedenkt.

E-Government in Nidau

19. November 2010

Für eine moderne, effiziente und bürgernahe Verwaltung

EVP-Stadtrat Philippe Messerli will die Nidauer Verwaltung weiter modernisieren und noch bürgernaher gestalten. Mit einer Motion fordert er, dass die Stadt Nidau ihre Online-Dienstleistungen schrittweise ausbaut und mittel- bis längerfristig das E-Government für die gesamte Verwaltungs- und Regierungstätigkeit einführt. Damit soll die Tätigkeit der Behörden in Zukunft noch schneller, effizienter und kostengünstiger gestaltet werden. Insbesondere würde den Bürgerinnen und Bürgern ein einfacherer Zugang zur Verwaltung ermöglicht. Gemäss Messerli verfüge die Gemeinde mit der Internetseite www.nidau.ch zwar bereits über eine sehr übersichtliche Internetseite mit wertvollen Informationen und Online-Dienstleistungen. Diese seien jedoch noch klar ausbaufähig.

Konkret fordert Messerli, dass kurzfristig (Zeitraum von 1-2 Jahren) einfache Bürger-Prozesse von A-Z elektronisch abgewickelt werden können. So soll nicht nur das Herunterladen und Ausfüllen der entsprechenden Formulare online möglich sein, sondern ebenso An- und Abmeldungen bei der Einwohnerkontrolle, die Bezahlung von Dienstleistungen sowie nach Möglichkeit auch eine automatisierte Zustellung der gewünschten, rechtsgültigen Dokumente.

In einem zweiten Schritt (Zeitraum von 3-5 Jahren) sollen dann sämtliche Geschäfte und Prozesse der Verwaltung intern und extern elektronisch abgewickelt werden können (z.B. mittels passwortgeschützten Accounts und elektronischer Unterschrift).

Glasfasernetz: Planung jetzt in Angriff nehmen!

12. Oktober 2010

Nidau darf den Anschluss nicht verpassen

Mit dem Postulat “Glasfasernetz in Nidau” will EVP-Stadtrat Philippe Messerli den Gemeinderat beauftragen, zu prüfen, wie die Haushalte und Unternehmen in der Stadt Nidau an das Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz angeschlossen werden können. Dabei soll die Stadtregierung das Gespräch mit kompetenten Partnern suchen und konkrete Lösungen erarbeiten.

Eine gute Telekommunikationsinfrastruktur ist ein zentraler Faktor für den Standortwettbewerb. Dies gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Unternehmen. Mit der Glasfaser können Informationen und Signale in Lichtgeschwindigkeit mit der Welt ausgetauscht werden. Die Kapazitätsgrenzen sind dank der optischen Übertragung nahezu unbeschränkt.

Die Glasfasertechnologie weist ebenfalls ein grosses Potenzial im Energiebereich auf. So können künftig Verbraucher mit einem guten Energiemanagement gesteuert werden, was zu einer Optimierung im Stromnetz führt.

Der Gemeinderat soll nun die Planung an die Hand nehmen, und mit Strom- und Telekommunikationsanbietern und falls nötig mit weiteren Gesprächspartnern eine Strategie für das Glasfasernetz in der Stadt Nidau entwickeln. Mit einer guten Koordination könnten dabei auch Doppelspurigkeiten (z.B. die Erstellung paralleler Netze auf den gleichen Abschnitten) verhindert werden. Es macht deshalb Sinn, wenn der Gemeinderat als unabhängige Instanz die Gesprächsführerschaft übernimmt.

Informationsaustausch, Eigenkapital, Boni-Steuer

29. Juni 2010

Die EVP Schweiz fordert in einem Positionspapier den Informationsaustausch mit den EU- und allenfalls weiteren Staaten, die Legalisierung der unversteuerten Vermögen auf dem Verhandlungsweg, strenge Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken und Versicherungen, sowie eine Besteuerung aller Vergütungen über einer Million Franken.

Die Geschäftsleitung der EVP Schweiz hat ein Positionspapier zur künftigen Ausrichtung des Finanzplatzes beschlossen und fordert den Bundesrat und das Parlament dazu auf, unter anderem

* mit den EU- und allenfalls weiteren Staaten einen beschränkten Informationsaustausch einzuführen, bei dem die Steuerämter vom ehrlichen Steuerzahler nichts erfahren, das sie nicht bereits aus seiner Steuererklärung wüssten.

Die EVP fordert den Bruch mit der Vergangenheit, die Legalisierung der unversteuerten Vermögen und eine Neuausrichtung des Finanzplatzes. Nur mit einem Befreiungsschlag kann die Schweiz ihre Glaub­würdig­keit zurückgewinnen, um konstruktiv an der dringenden Neuordnung der Finanzmärkte mitzuwirken. Zwar will der Bundesrat künftig bei begründetem Verdacht Auskunft über Steuer­delikte geben. Doch die Hürden für die Amtshilfe bleiben hoch und es werden nach wie vor riesige, unversteuerte Vermögen auf hiesigen Bankkonten vermutet. Unabhängig davon, ob der UBS-Vertrag das Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten übersteht oder nicht, muss der Bundesrat das Problem der unversteuerten Vermögen geordnet angehen und mit den interessierten Staaten eine vereinfachte Legalisierung, den freien Marktzutritt für die Schweizer Dienstleister und den beidseitigen Verzicht auf Möglichkeiten zur Steuervermeidung aushandeln.

* die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für grosse Banken und Versicherungen entscheidend und progressiv zu erhöhen. Je höher die Systemrelevanz einer Bank, desto mehr Eigenmittel (5 bis 10%) und Liquidität soll sie aufbringen müssen. Diese strengen Auflagen werden die Gewinnaussichten empfindlich beschneiden, sind zur Erhöhung der Krisenfestigkeit aber zwingend nötig. Dann sollen die Unternehmen aber nicht noch Risikoabgaben und dergleichen zu tragen haben.

Die faktische Staatsgarantie für die beiden Grossbanken ist volkswirtschaftlich ineffizient, verzerrt den Wettbewerb und führt dazu, dass die Unternehmen zu hohe Risiken eingehen. Höhere Eigenmittelanforderungen lassen die Banken kleinere Risiken eingehen. Im Notfall müssen Grossbanken aber untergehen können: Die glaubhafte Androhung eines Konkurses ist die beste Krisenprophylaxe und das richtige Signal an die Marktteilnehmer.

* internationale Bemühungen für Transaktionssteuern und ein Trennbankensystem zu unterstützen. Zeichnen sich international eine Finanztransaktionssteuer, ein Trennbankensystem oder strengere Eigenmittelvorschriften (Basel III) ab, darf die Schweiz diese Bemühungen zur Zähmung des Finanzsystems nicht unterminieren, sondern muss sie unterstützen.

* Vergütungen ab einer Million Franken der Gewinnsteuer zu unterstellen. Sämtliche Vergütungen, welche pro Person und Geschäftsjahr eine Million überschreiten, sollen rechtlich als Gewinnverteilung behandelt und beim Unternehmen entsprechend besteuert werden. Parallel dazu ist die Progression der direkten Bundessteuer deutlich anzuheben, nicht nur zwecks Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern auch als Abgeltung für den sozialpolitischen Schaden, welcher durch die exzessiven Einkommen entsteht. Schliesslich fordert die EVP eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der sozialen Sicherheit.

Die exzessiven Boni haben die Finanzkrise begünstigt, indem sie den Blick für die eingegangenen Risiken vernebelten oder gar zu noch grösseren Risiken anspornten. Die Boni-Frage muss geklärt werden, darf aber nicht von anderen wichtigen Lehren aus der Finanzkrise ablenken. Trotz verbesserter Aktionärsdemokratie (Abzocker-Initiative) wird es auch in Zukunft sehr grosse Saläre und Boni geben. Sie müssen deshalb – wenn nicht beschränkt – so doch besteuert werden: beim Unternehmen und beim Individuum.

Das Wichtigste ist jedoch: Jede noch so strenge Regulierung kann umgangen werden oder ihren Zweck verfehlen. In erster Linie müssen deshalb die Banken und Versicherungen selbst ihre Geschäftsmodelle überdenken und auf ihre Aufrichtigkeit und Krisenfestigkeit überprüfen. Die schwarzen Schafe unter den in weiten Teilen gut arbeitenden Instituten müssen dies endlich glaubwürdig vornehmen und sich auf das vernachlässigte Handwerk besinnen.

Philippe Messerli 2x auf jede Liste!

22. März 2010

Unterstützungskomitee „Philippe Messerli wieder in den Grossen Rat!“

Am 28. März 2010 stelle ich mich als Grossrat zur Wiederwahl. Als Vertreter der politischen Mitte setze ich mich sachbezogen und ohne Ideologien für die Interessen und Anliegen der Bevölkerung ein. In den vergangenen vier Jahren konnte ich dank meiner gradlinigen und engagierten Politik im Kantonsparlament einiges bewegen.

Folgende Persönlichkeiten unterstützen die Wiederwahl von Grossrat Philippe Messerli:

• Hans Peter Bärtschi, a. Gemeinderat, Präsident Blaues Kreuz Biel, Nidau
• Gerhard Bakaus, Psychologe, Dozent HF, Oberwil b. Büren
• Gerhard Baumgartner, Präsident EVP Kanton Bern, Ostermundigen
• Diego Brait, Mitglied Geschäftsleitung Energie Service Biel, Courrendlin
• Dr. med. Wilf Gasser, Präsident Schweizer. Evangelische Allianz, Wabern
• Jürgen Gerber, executive MBA, Lyss
• Benjamin und Stefanie Gfeller, Biel
• Dr. phil. nat. Niklaus Gfeller, Gemeindepräsident, Worb
• Markus Grossen, Gartenbauunternehmer, Reichenbach
• Rolf Hodler, Leiter Büroservice Gewa, Biel
• Josef Jenni, Solarpionier und Unternehmer, Oberburg
• Beat Kunz, Pfarrer, Armeeseelsorger, Bundeshauspfarrer, Sutz-Lattrigen
• Ruedi Löffel, „Vater des bern. Passivrauchschutzes“, Münchenbuchsee
• Bernhard Matter, Leiter Schulkooperative, Biel
• Daniela Meier, Biel
• Dr. med. Werner Niederer, Gemeinderat, Dotzigen
• Matthias und Judith Schildknecht, Biel
• Anna und Martin Schranz, Nidau
• Armin und Ursula Schwarz, Biel
• Prof. Dr. Reto Steiner, Dozent für öffentliches Management, Langenthal
• Erika und Roland Stich, Nidau
• Marianne Streiff-Feller, Präsidentin EVP-Grossratsfraktion, Oberwangen
• Erich Vetsch, Pfarrer, landeskirchliche Gemeinschaft Jahu, Lyss
• Andy und Edith Weber, Port

Philippe Messerli setzt sich ein …

… für starke Familien
…. für eine intakte Umwelt
…. für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen
…. für ein breites Bildungsangebot
… für gesunde Staatsfinanzen
…. für echte Integration und gelebte Solidarität
…. für unbedingten Lebensschutz
…. für mehr Anstand und Respekt

VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG! 

Regierung prüft Arbeitseinsatz für Sozialhilfebezüger

10. Dezember 2009

Artikel auf BZ online vom 10.12.2009

Wer im Kanton Bern Sozialhilfe beziehen will, muss sich künftig unter Umständen zu einem vorgängigen Arbeitseinsatz verpflichten. Das Berner Kantonsparlament hat einen Prüfungsauftrag an die Regierung erteilt. Den Vorstoss aus den Reihen der EVP überwies der Grosse Rat mit 102 zu 31 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Ziel sei es, die Arbeitsintegration von Sozialhilfeempfängern zu verbessern, betonten die beiden Vorstösser.

Die Idee stammt aus Winterthur, wo das Projekt «Passage» bereits erfolgreich angewendet werde. Ein solcher Arbeitseinsatz ist dort obligatorisch für Personen, die neu Sozialhilfe beantragen. Der Einsatz verhelfe ihnen zu besseren Arbeitsperspektiven und Beratung. Ausserdem halte das Arbeitsobligatorium Leute von der Sozialhilfe fern, die heimlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Für Personen mit Betreuungspflichten oder für Kranke soll es Ausnahmen geben. Für den Arbeitseinsatz wird ein existenzsichernder Lohn ausgezahlt. Ein ähnliches Pilotprojekt lanciert 2010 die Stadt Bern.

Die Regierung zeigte sich bereit, die Frage zu prüfen, betonte jedoch, das Projekt aus Winterthur sei im Kanton Bern nicht eins zu eins umsetzbar. Im Kanton Bern sollen die Sozialdienste der Gemeinden entscheiden können, ob sie ein solches Modell allenfalls einführen wollen.

Lebhafte Debatte

Der Vorstoss löste eine unerwartet lebhafte Debatte aus. Der Vorstoss sei eine reine Abschreckungsmassnahme, wurde Kritik aus den Reihen der SP laut. In dem Vorstoss schwinge indirekt die Haltung mit, alle Sozialhilfebezüger seien Schmarotzer, sagte Grossrat Corrado Pardini (SP/Lyss). Das sei vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise zynisch. Die wahren Schmarotzer der Gesellschaft fänden sich nicht unter den Sozialhilfebezügern, sondern in den Teppichetagen, wetterte Pardini. Es sei eben leichter, den Schwachen noch eins aufs Dach zu geben als die wahren Verantwortlichen der Krise zur Rechenschaft zu ziehen.

«Ist denn Arbeit Abschreckung?», konterte Philippe Messerli (EVP/ Nidau), einer der beiden Vorstösser. Sozialhilfe dürfe nicht bezogen werden, nur weil dies einfacher gehe als arbeiten, doppelte Peter Brand (SVP/Münchenbuchsee) nach.

Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud (SP) warnte das Parlament vergeblich vor den finanziellen Auswirkungen eines solchen Integrationsprogramms, nota bene auf die Gemeinden.

Arbeit statt Sozialhilfe

18. November 2009

Die Motion Arbeitsintegration fördern – Fallzahlen vermindern. Neue Wege in der Sozialhilfe von EVP Grossrat Philippe Messerli wird in der Novembersession des Grossen Rates behandelt. Schon im Vorfeld der Beratung gab das Anliegen des Motionärs zu Diskussionen Anlass, wie der nachfolgende Artikel des Journalisten Michael Ehrler im Bieler Tagblatt (29. Mai 2009) zeigt:

Arbeitseinsatz für Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe erhält, soll er zuerst einen Monat lang arbeiten. Dies fordert EVP-Grossrat Philippe Messerli, um die Sozialhilfe zu entlasten. Die Linke ist skeptisch.

Integration ist das Spezialgebiet des Nidauer EVP-Grossrats Philippe Messerli. Nach den Migranten widmet er sich nun all jenen, die Mühe haben, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Dazu schlägt er ein neuartiges Modell vor: Bevor jemand Sozialhilfe bekommt, soll er zu einem einmonatigen Arbeitseinsatz verpflichtet werden. Und zum Beispiel Abfall einsammeln, Elektroschrott sortieren oder mit Pensionären eines Altersheims Spaziergänge machen. «Arbeitsmöglichkeiten gibt es sicher genug», sagt Philippe Messerli. Während dieses Monats erhält die Person einen Minimallohn, der zum Leben ausreicht. Wer den Arbeitseinsatz verweigert, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Es sei denn, die Person hat triftige Enschuldigungs-Gründe und muss beispielsweise Kinder betreuen, ist krank oder in Ausbildung.

Missbrauch verhindern

Es geht Messerli darum, die Personen möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Am Anfang seien die Personen noch motiviert. Je länger sie von der Sozialhilfe abhängig seien, desto stärker werde die Resignation. Mit dem Arbeitseinsatz könne man auch sicherstellen, dass die Leute nicht aus dem Arbeitsrhythmus allen. Obschon die Betreuung dieser Personen Geld kostet, sei es eine längerfristige Investition. Gleichzeitig könnten jene Personen von der Sozialhilfe ferngehalten werden, die heimlich einer Erwerbsarbeit nachgehen oder eine Stelle in Aussicht haben. Messerli hat sich bei seiner Motion an einem Projekt der Stadt Winterthur orientiert. Innerhalb eines Jahres wurden 310 Personen aufgefordert, einen Arbeitseinsatz zu leisten. 256 davon sind zu ihrem Einsatz erschienen. Die übrigen kamen nicht und verzichteten damit freiwillig auf Sozialhilfe. Knapp die Hälfte der Personen fand innerhalb kurzer Zeit eine Stelle und musste keine Sozialhilfe beanspruchen. Eine Umfrage bei den Betroffenen ergab, dass eine Mehrheit den obligatorischen Arbeitseinsatz schätzte. Es sei eine«Win-win-Situation », ist Philippe Messerli überzeugt. Der Staat profitiere genauso wie die Betroffenen.

Viele nicht arbeitsfähig

Allerdings: Von allen Personen, die sich zum Sozialhilfebezug anmelden, sind nur gerade 20 Prozent arbeitsfähig. «Immerhin», sagt dazu Philippe Messerli. «Jeder, der nicht in die Sozialhilfe kommt, verursacht keine langfristigen Kosten.» Dass damit das Problem vollständig gelöst werden kann, damit rechnet auch Messerli nicht. Aber es sei ein Ansatz, den man prüfen sollte. Der Regierungsrat wird den Vorstoss im Verlauf der nächsten Wochen beantworten. Die grössten Grossratsfraktionen reagieren unterschiedlich auf den Vorschlag. SP-Fraktionspräsidentin Margreth Schär (Lyss) findet, die Motion schiesse über das Ziel hinaus, weil sie enorme Kosten verursachen würde. All das, was der Vorstoss verlange, könnte schon heute realisiert werden. Wollte man das Anliegen aber vollumfänglich erfüllen, bräuchte es mehr Arbeitsplätze, mehr Beschäftigungsprogramme und vor allem mehr Personal in den Sozialdiensten. Zudem zweifelt Schär, ob man ein Modell von einem anderen Kanton tel quel übernehmen könnte.

Offener zeigen sich die Bürgerlichen: «Das Projekt scheint mir tatsächlich etwas für sich zu haben », sagt der Fraktionspräsident der FDP, Adrian Haas (Bern). Allerdings dürfe man keine Wunder erwarten, sagt Haas. SVP-Fraktionspräsident Peter Brand (Münchenbuchsee) sagt, seine Partei unterstütze alles, was helfe, die Kosten zu senken und die Leute in den Arbeitsmarkt einzugliedern. «Vielleicht könnte das tatsächlich etwas bringen.» Zweifel hat er allerdings, ob sich tatsächlich genügend Arbeitsplätze finden lassen. FDP wie SVP können sich vorstellen, den Vorstoss zumindest als Postulat zu überweisen. Das Parlament wird den Vorstoss vermutlich im Herbst behandeln.

Kinder und Eltern sollen früher gefördert werden

10. September 2009

Artikel in der Berner Zeitung online vom 10. September 2009

Bernischer Grosser Rat und Regierungsrat wollen die Frühförderung von Kindern verbessern. Bestehende Angebote wie Früherziehung, Kinderbetreuung oder Mütter- und Väterberatung sollen verbessert werden.

Wer mit einem Defizit in den Kindergarten starte, werde mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent in der Schule auf der untersten Stufe bleiben und später zu einem Nettobezüger des Staats werden, sagte Grossrat Philippe Messerli (EVP/Nidau) am Donnerstag im bernischen Kantonsparlament.

Je früher eine Fehlentwicklung erfasst werde, desto geringer würden später Kosten für Therapien, Sozialhilfe oder Gefängnisplätze ausfallen. Deshalb brauche es ein kantonales Konzept für die Frühförderung. In seiner Motion gehe es darum, eine Auslegeordnung zu machen und das bestehende Angebot auf Doppelspurigkeiten und Lücken zu prüfen.

Für die SVP-Fraktion ging diese Forderung jedoch zu weit. Das bestehende Angebot reiche aus und eine Strategie brauche es nicht, sagte Béatrice Struchen (SVP/Epsach). Vorbehalte gab es auch von Seiten der FDP-Fraktion, die eine Zentralisierung befürchtete. Der Kanton müsse nicht jede Aufgabe übernehmen; es gebe gute Angebote von Privaten.


Für alle Familien

Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud (SP) unterstützte den Vorstoss. «Wir geben auf diesem Gebiet heute schon viel Geld aus», sagte er. Mit einer kantonalen Strategie könnten diese Mittel aber noch effizienter eingesetzt werden.

Die bernische Regierung wolle zudem darauf achten, dass sich die Angebote der frühen Förderung nicht ausschliesslich auf Familien mit einer besonderen Problemlage beschränkten. Auch Väter und Mütter aus intakten Familien könnten sich überfordert fühlen.

Nicht alle Kinder hätten zu Beginn ihres Lebens die gleichen Chancen. Zu den Hauptproblemen zählte Perrenoud Armut, häusliche Gewalt, Vereinsamung und Isolation.

Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass sich Investitionen in die Frühforderung lohnten, da diese zu weniger Schulabbrechern, Teenagerschwangerschaften und Kriminalität führten. Aus diesem Grund sei der Kanton bereit, ein Konzept erarbeiten, das die Massnahmen der Frühförderung unter Einbezug der Eltern abstimme. Die Motion kam im Grossen Rat mit 80 Ja- zu 47 Nein-Stimmen durch.

Religion soll im Schulzimmer Platz haben

7. September 2009

Artikel im Bieler Tagblatt vom 4. September 2009

Werte sollen in der Schule diskutiert werden dürfen. Zumindest solange sie die konfessionelle Neutralität nicht tangieren. So will es der Grosse Rat.

Der Nidauer Grossrat Philippe Messerli (EVP) musste gestern feststellen, dass sich seine Motion mit dem Titel «Christlich-abendländische Werte stärken» leicht missverstehen lässt. Messerli zeigt sich darin überzeugt, dass eine erfolgreiche Integrationspolitik nur möglich ist, wenn sich die Gesellschaft über ihre Ursprünge einig ist. Dazu gehöre auch das Wissen über das Christentum. Für Messerli ist klar: «Unsere Werte und Kultur sind eng damit verknüpft.» Seine Forderung, dass der Religionsunterricht bei der künftigen Lehrplanrevision wieder mehr Gewicht erhalten soll, wurde bei der gestrigen Debatte im Grossen Rat allerdings unterschiedlich verstanden. Die Linke fürchtete, dass die konfessionelle Neutralität verloren gehe und der Religionsunterricht fundamentalistische Tendenzen annehmen könnte. Liberale Kreise strichen zudem die Trennung von Staat und Kirche heraus.

Wertediskussion sei wichtig

Messerli betonte deshalb: «Auch ich bin der Meinung, es ist nicht Aufgabe der Schule, die Leute zu bekehren.» Aber die Schüler sollen ein minimales Basiswissen über das Christentum haben und auch das Feiern christlicher Feste soll in der Schule möglich sein. Dass die Lehrer im gleichen Zug auch über andere Konfessionen sprechen, sei durchaus in seinem Sinn. Eine wertneutrale Schule sei eine Utopie. SVP-Sprecher Thomas Fuchs (Bern) betonte in seinem Votum, dass die Volksschule zu den christlichen Werten stehen dürfe. Adrian Kneubühler (FDP, Nidau) sagte: «Dass man sich einmal über die Grundwerte unterhält, ist sicher nicht negativ.»

Die Debatte zeigte gleichwohl, dass die verbindlichere Form der Motion keine Chance haben würde. Messerli zeigte sich daher bereit, seinen Vorstoss in ein Postulat zu wandeln. Mit 84 Ja-Stimmen bei 48-Nein-Stimmen stimmte der Grosse Rat der Forderung dann deutlich zu. Zum klaren Resultat hatte auch Erziehungsdirektor Bernhard Pulver beigetragen, der entgegen der ursprünglichen Regierungsmeinung Offenheit zeigte, das Begehren als Postulat anzunehmen.

Hintergrund der Diskussion ist die aktuelle Lehrplanharmonisierung für die Deutschschweiz. Im Entwurf des neuen Lehrplans ist der Fachbereich Natur-Mensch-Gesellschaft vorgesehen. Dort ist ein Teilbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft». Derzeit wird die Vernehmlassung ausgewertet. 2012 soll der neue Lehrplan umgesetzt werden.

“Un nouveau canton est une utopie”

3. September 2009

Déclaration du député Philippe Messerli lors du débat au Grand Conseil (2.9.2009)

“Le groupe parlementaire du parti évangélique a pris connaissance du rapport final de l’Assemblée Interjurassienne ainsi que de la déclaration du gouvernement Bernois à ce sujet. Le PEV se rejouit du fait que les relations entre le Canton de Berne et le Canton du Jura soient sur le chemin de se normaliser. Dans les dix dernières années, suite au travail de l’Assemblée Interjurassienne, un véritable dialogue interjurassien a pu être instauré, et cela dans une région qui dans le passé a connu tant de conflits et de haine. Le développement des collaborations est ressenti positivement sur plusieurs plans.

Le PEV salue le fait que l’Assemblée Interjurassienne ait finalement retenu le statu quo + comme une des solutions à approfondir, à côté du scénario qui consisterait à rassembler les six districts concernés. En effet, le PEV qualifie la piste d’un nouveau canton à six communes pour le moins «d’utopique», ceci d’autant plus que l’Assemblée interjurasienne a fait preuve d’un manque total d’esprit critique à l’égard des estimations financières du professeur Jeanrenaud et n’a pas analysé à fonds les effets du statut particulier. Car les compétences particulières qui ont été accordées au Jura bernois via le Conseil du Jura Bernois, lui permettent actuellement de renforcer sa participation à la politique cantonale bernoise tout en jouant parfaitement le rôle qui lui a été dévolu par la Loi sur le Statut particulier.

Le PEV considère ainsi que le statu quo + s’inscrit dans la continuité de ce qu’il croit bon pour le Jura bernois, à savoir un avenir au sein du canton de Berne, accompagné d’une intensification des collaborations interjurassiennes et des partenariats à géométrie variable ainsi qu’une simplification des institutions. Cependant, la coopération doit non seulement être intensifiée avec le Canton du Jura, mais aussi avec d’autres partenaires au sein de l’Arc jurassien et du Pays des trois lacs, sans pour autant qu’il y ait besoin de modifier les frontières cantonales.

Nous sommes aussi convaincus que le bilinguisme du canton de Berne est un atout à préserver et à renforcer. Un Canton de Berne bilingue a une grande importance pour la Suisse et particulièrement pour les Cantons romands, car il renforce la cohésion dans notre état fédéraliste et pluriculturel.

En ce qui concerne la suite de la procédure, le PEV estime qu’il serait sage que le gouvernement Bernois confie au Conseil du Jura Bernois, et non comme prévu à l’Assemblée Interjurassienne, la responsabilité d’organiser les séances d’information interactives dans la partie francophone de notre Canton, et cela de manière transparente et objective, en insistant notamment sur les relations entre le Jura bernois et Bienne et en relativisant les considérations financières de l’Assemblée interjurassienne.

En outre il conviendrait également, durant cette période d’information qui ne devrait pas excéder une année, de non seulement faire encore étudier les divers flux entre le Jura bernois et Bienne et de procéder à une analyse différenciée de l’étude du Professeur Jeanrenaud, mais surtout aussi d’évaluer les effets du statut particulier.

Passé cette phase d’information, le PEV est d’avis que la population du Jura bernois devrait rapidement être appelée à se prononcer par un vote de principe sur l’opportunité ou la nécessité de poursuivre l’étude d’une entité à six districts. Cependant, avant toute consultation, les cantons de Berne et du Jura devraient s’engager - par exemple en signant un avenant à l’accord du 25 mars 1994 - à respecter le verdict populaire. Il pourrait ainsi être décidé de poursuivre l’étude d’un nouveau canton ou de chercher plutôt à améliorer la situation actuelle, sachant qu’un moratoire de 30 ans devrait être préalablement accepté pour contrer toute velléité de revenir rapidement à charge avec une piste qui aurait été écartée démocratiquement dans les urnes.

Le PEV est convaincu de la faculté de la population du Jura bernois à se déterminer en connaissance de cause et à apporter une réponse citoyenne et démocratique à la Question jurassienne. La population du Jura Bernois en a assez du combat jurassien et aimeraient enfin vivre en paix.”


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